Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedem Menschen, aber auch Vereinen und Unternehmen und anderen juristischen Personen das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft gegenüber den öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
Weiterführenden Informationen des Berliner Datenschutzsbeauftragten