Ehrenamtliche Vormundschaft

Viele Hände einer Gruppe verschiedener Menschen mit unterschiedlicher Hautfarbe

Ehrenamtliche Vormundschaft – Jetzt Verantwortung übernehmen und Zukunft gestalten

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Schutz, Fürsorge und eine verlässliche Vertretung ihrer Interessen. In der Regel wird diese Aufgabe von den Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge wahrgenommen. Es gibt jedoch Lebenssituationen, in denen Eltern hierzu nicht in der Lage sind oder die elterliche Sorge nicht ausgeübt werden kann.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Eltern verstorben oder unbekannt sind, die Ausübung der elterlichen Sorge aufgrund einer Erkrankung oder anderer Umstände nicht möglich ist oder das Familiengericht die elterliche Sorge aufgrund einer Kindeswohlgefährdung ganz oder teilweise entzogen hat. In solchen Fällen bestellt das Familiengericht eine Vormundin oder einen Vormund, der die rechtliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen übernimmt.

Die betroffenen jungen Menschen haben häufig belastende Erfahrungen gemacht und besondere Herausforderungen zu bewältigen. Viele von ihnen wünschen sich eine verlässliche erwachsene Person, die ihre Interessen vertritt, ihre Entwicklung begleitet und ihre Rechte wahrt.

Als ehrenamtliche Vormundin oder ehrenamtlicher Vormund übernehmen Sie eine verantwortungsvolle und gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe. Sie treffen rechtliche Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls, begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und setzen sich für ihre individuellen Bedürfnisse und Zukunftsperspektiven ein.

Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche die Unterstützung erhalten, die sie für eine positive Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe benötigen. Zu den Aufgaben einer ehrenamtlichen Vormundschaft gehören insbesondere:

  • die Vertretung der Interessen des jungen Menschen
  • die Wahl des Kindergartens sowie die Mitwirkung in schulischen oder ausbildungsbezogenen Angelegenheiten
  • die Einwilligung zu ärztlichen Behandlungen, Impfungen oder Operationen
  • die Beteiligung an Hilfeplanungen mit dem Jugendamt
  • die Entscheidung darüber, wo das Kind wohnt und welchen Wohnsitz es hat
  • die Bestimmung des Umgangs mit anderen Personen

Voraussetzungen

Für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft sind keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich. Wichtig sind vor allem:

  • die Bereitschaft, Zeit und Engagement für einen jungen Menschen einzubringen
  • Interesse an dessen Lebenssituation und Entwicklung
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Offenheit im Umgang mit Behörden, Schulen und weiteren Institutionen
  • die Bereitschaft zur Teilnahme an Beratungen
  • interkulturelle Offenheit und Wertschätzung unterschiedlicher Lebensrealitäten

Die Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegschaft begleitet und unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Jugend, Familie und Gesundheit
Jugendamt – Familienunterstützende Hilfen und Kinderschutz

Vormundschaftskoordination

Telefon: +49 30 90298 – 4350
E-Mail: j.tyralla@ba-fk.berlin.de