Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum

Kehrmaschine

Aufgaben und Zuständigkeit Straßen- und Grünflächenamt

In regelmäßigem Turnus werden Schwerpunktgebiete kontrolliert und durch vom Straßen- und Grünflächenamt beauftragte Firmen oder der BSR von übermäßigem (Sperr-)Müllablagerungen im Umfeld von wilden Camps gereinigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reinigung müssen manchmal kurzzeitige Räumungsaufforderungen ausgesprochen werden. Nach vorheriger Ansprache und der Beratung hinsichtlich entsprechender Hilfsangebote für Wohnungslose erfolgt die Beräumung von aufgegebenen Sachgütern.

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AOD Ordnungsamt

Aufgaben und Zuständigkeit Ordnungsamt

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und insbesondere im Hinblick auf Müllansammlungen u.ä. gehört es, Feststellungen zu machen und diese an die zuständigen Bereiche und Ämter (UmNat, SGA, BSR u.a.) weiterzuleiten und um Beseitigung zu bitten. Bei Bekanntwerden des Verursachenden leitet das Ordnungsamt auch Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Das Ordnungsamt selbst beseitigt jedoch keinen Müll.
Die Zuständigkeit für Grünanlagen liegt grundsätzlich nicht beim Ordnungsamt. Allein bei Obdachlosencamps auf öffentlichem Straßenland wird gemäß einer Absprache im Bezirksamt das Ordnungsamt koordinierend tätig. Das Ordnungsamt unterstützt die Maßnahmen, die durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) initiiert werden.

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Ordnungsamt online

Auf Boden sitzender obdachloser Mann hofft auf Geldspende

Aufgaben und Zuständigkeit Amt für Soziales

Das Amt für Soziales ist im Hinblick auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit auch Ordnungsbehörde gemäß des ASOG Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) tätig. Die diesbezüglichen Befugnisse des Amtes erstrecken sich auf die Akquise von Unterkünften, um durch die Beseitigung von akuter Obdachlosigkeit Gefahren für Leib und Leben vorzubeugen. Das Amt für Soziales kooperiert mit Einrichtungen bzw. Heimen, um obdach- bzw. wohnungslosen Menschen eine Unterkunft anbieten zu können. Die Zuweisung zu einer Unterkunft auf der Grundlage des ASOG kann allerdings nur auf dem Prinzip der Freiwilligkeit erfolgen.

Menschen, die infolge unfreiwilliger Wohnungslosigkeit auf öffentlichen Plätzen und Flächen campieren, unterbreitet das Amt für Soziales Beratungsangebote zur Beendigung der Obdachlosigkeit sowie Angebote zur Unterbringung. Die mit dem Amt für Soziales kooperierenden Straßensozialarbeitenden sprechen die Betroffenen auch auf Beschwerden hinsichtlich Müll und/oder Lärm an. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt sowie dem Straßen- und Grünflächenamt werden notwendige Räumungen von Camps durch Sozialarbeit begleitet und Unterstützung angeboten. Zugleich arbeiten wir mit Hochdruck und gemeinsam mit dem Land an niedrigschwelligen Formen einer Unterbringung, die einen Ausstieg aus der Obdachlosigkeit ermöglichen sollen.