Vorschläge für die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses in Friedrichshain-Kreuzberg gesucht

Pressemitteilung Nr. 329 vom 19.10.2026

Im Zuge der neuen Wahlperiode 2026–2031 wird auch der Jugendhilfeausschuss des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg neu gebildet. Das Bezirksamt ruft daher anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie interessierte Einrichtungen, Organisationen und Zusammenschlüsse dazu auf, Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses einzureichen.

Der Jugendhilfeausschuss ist ein wichtiges Gremium der bezirklichen Kinder- und Jugendhilfe. Er befasst sich mit Fragen der Jugendhilfe und wirkt an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Bezirk mit.

Stimmberechtigte Mitglieder
Dem Jugendhilfeausschuss gehören neben neun Bezirksverordneten sechs stimmberechtigte Bürgerdeputierte an. Mindestens drei dieser Personen müssen aus dem Bereich der freien Jugendarbeit kommen.
Die im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind eingeladen, geeignete Personen für die Wahl der Bürgerdeputierten und ihrer Stellvertretungen vorzuschlagen.

Die Wahl erfolgt durch die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg.

Beratende Mitglieder
Darüber hinaus können Vorschläge für bestimmte beratende Mitgliedschaften eingereicht werden. Hierzu gehören insbesondere Personen mit Erfahrungen in der Mädchenarbeit, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie Personen aus weiteren der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.

Die Benennung erfolgt durch die jeweils gesetzlich vorgesehenen Stellen. Anschließend werden die
Mitglieder durch die Bezirksverordnetenversammlung berufen.

Die erneute Benennung bereits amtierender Mitglieder ist möglich.

Vorschläge bis zum 27. November 2026 einreichen
Vorschläge für stimmberechtigte und die betreffenden beratenden Mitgliedschaften sowie deren Stellvertretungen können bis zum 27. November 2026 unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg eingereicht werden.

Anschrift:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit
Jugendamt – Ges Ref, Frau Fischer
Frankfurter Allee 35/37,10247 Berlin

Die rechtlichen Grundlagen für die Zusammensetzung und Neubildung des Jugendhilfeausschusses ergeben sich insbesondere aus § 71 SGB VIII und § 35 AG KJHG.

Kontakt für Rückfragen:
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