Ergänzende Förderung und Betreuung aller Schüler*innen ab dem 03.08.2026
Pressemitteilung Nr. 241 vom 31.07.2026
Aufgrund einer erhöhten und zeitlich verzögerten Antragstellung auf ergänzende Förderung und Betreuung für das kommende Schuljahr, können nicht alle Anträge rechtzeitig zum 03.08.2026 durch das Jugendamt/Tages- und Hortbetreuung bearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass alle betreffenden Kinder ab dem 03.08.2026 – auch ohne gültigen Vertrag – im Rahmen des Rechtsanspruches eine ergänzende Förderung und Betreuung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Eltern/Personensorgeberechtigten den Antrag bereits beim Jugendamt gestellt haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde.
Eine ergänzende Förderung und Betreuung, die über den Rechtsanspruch hinausgeht (Früh-/Spätbetreuung/Ferienbetreuung), ist bis zur abschließenden Bearbeitung Ihres entsprechenden Antrages nicht möglich.
Die eingereichten Anträge werden sukzessive bearbeitet, wobei Anträge, welche über den Rechtsanspruch hinausgehen, vorrangig erledigt werden. Der Betreuungsvertrag wird mit den Eltern/Personensorgeberechtigten ggf. nachträglich geschlossen.
Die bezirklichen Schulen werden über diese Maßnahme informiert.
Wir bitten um Verständnis für die durchzuführenden Maßnahmen, aufgrund des zeitlich verzögerten erhöhten Antragsaufkommens.
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