Fällungen von Rosskastanien im Besselpark aus Gründen der Verkehrssicherheit
Pressemitteilung Nr. 187 vom 09.06.2026
Update: 9. Juni, 11:30 Uhr.
Bei einer Sonderkontrolle des Baumbestandes im Besselpark im Mai wurden insgesamt 25 Exemplare der Rotblühenden Rosskastanie als nicht mehr verkehrssicher eingestuft. Besonders betroffen ist der nördliche Bereich des Parks. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die Bäume noch vor dem Ende der Vogelschutzzeit gefällt werden. Die Fällungen finden zeitnah statt.
Ursache für die erforderlichen Maßnahmen ist ein fortgeschrittener Befall mit dem Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi. Dieses führt zu erheblichen Schäden an Stamm, Kambium und Kronenstruktur und beeinträchtigt die Bruchsicherheit der Bäume erheblich. Obwohl viele der betroffenen Bäume äußerlich noch vital und belaubt erscheinen, besteht akuter Handlungsbedarf. Die scheinbare Vitalität erklärt sich dadurch, dass der Wasser- und Nährstofftransport in den äußeren Leitbahnen teilweise noch funktioniert, während tragende Strukturen bereits stark geschädigt sind.
Der Befall wurde in vielen Fällen insbesondere in den Vergabelungsbereichen festgestellt, wodurch ein erhöhtes Risiko für Ast- oder Stammbruch besteht. Möglichkeiten eines Rückschnitts wurden geprüft, sind aufgrund des fortgeschrittenen Schadbildes jedoch nicht mehr ausreichend, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Das Bezirksamt bedauert den Verlust der Bäume ausdrücklich.
Eine Bekämpfung des Erregers ist nach aktuellem wissenschaftlichen Stand nicht möglich. Schnittmaßnahmen führen bei systemischem Befall nicht zu einer dauerhaften Gesundung der Bäume. Es ist zudem von einer weiteren Ausbreitung auszugehen; bereits rund 70 Prozent der Rosskastanien im Bestand sind betroffen und werden kontinuierlich kontrolliert.
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) steht im engen Austausch mit dem Umwelt- und Naturschutzamt, insbesondere im Hinblick auf vorhandene Habitatstrukturen.
Die gesetzliche Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September schließt Fäll Maßnahmen grundsätzlich aus. Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz sind jedoch Ausnahmen zulässig, wenn zwingende Gründe der Verkehrs- oder öffentlichen Sicherheit vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.
Eine Nachpflanzung ist aus kapazitiven Gründen derzeit nicht vor Ende 2027 möglich.
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