Verbot des Abbrennens von Feuerwerk in Friedrichshain-Kreuzberg vor und nach Silvester

Pressemitteilung Nr. 391 vom 08.12.2025

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verbietet Friedrichshain-Kreuzberg per Allgemeinverfügung von Abbrennen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung vor und nach der Silvesternacht.

Vor dem 31. Dezember 2025 um 18 Uhr und nach dem 1. Januar 2026 um 7 Uhr ist das Abbrennen dieser Art des Feuerwerks im gesamten Bezirksgebiet verboten.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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