Person muss nach verbalem Angriff auf Ordnungsamtsmitarbeitende 900 Euro an die Berliner Tafel zahlen

Pressemitteilung Nr. 286 vom 11.09.2025

Am 8. August 2025 fand aufgrund erhobener Anklage der Amtsanwaltschaft Berlin am Amtsgericht Tiergarten eine Hauptverhandlung wegen eines Übergriffs auf Mitarbeitende des Allgemeinen Ordnungsdienstes Friedrichshain-Kreuzberg statt.

Wegen eines unangeleinten Hundes in einer Grünanlage kam es durch einen Bürger zu strafbaren verbalen Handlungen zum Nachteil von drei Außendienstmitarbeitenden. Im Verlauf der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte von Beginn an einsichtig, bereute sein Verhalten und entschuldigte sich mehrfach bei den drei Geschädigten.

Das Gericht stellte nach der Beweisaufnahme, Würdigung der Gesamtumstände und Einverständnis der Amtsanwaltschaft das Verfahren gemäß §153a StPO gegen eine Zahlung von 900 Euro zu Gunsten der Berliner Tafel vorläufig ein. Der bisher unbestrafte Angeklagte entschuldigte sich nach Verlassen des Sitzungssaals bei allen Geschädigten mit einem Handschlag.

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