Ergänzende Förderung und Betreuung aller Schüler ab dem 1. August
Pressemitteilung Nr. 231 vom 21.07.2025
Derzeit können nicht alle Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung für das kommende Schuljahr rechtzeitig zum 1. August 2025 durch das Jugendamt/Tages- und Hortbetreuung bearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass alle betroffenen Kinder ab dem 1. August 2025 – auch ohne gültigen Vertrag – im Rahmen des Rechtsanspruches eine ergänzende Förderung und Betreuung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Eltern/Personensorgeberechtigten den Antrag bereits beim Jugendamt gestellt haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde.
Eine ergänzende Förderung und Betreuung, die über den Rechtsanspruch hinausgeht (Früh-/Spätbetreuung/Ferienbetreuung), ist bis zur abschließenden Bearbeitung des entsprechenden Antrages nicht möglich.
Die eingereichten Anträge werden sukzessive bearbeitet, wobei Anträge, welche über den Rechtsanspruch hinausgehen, vorrangig erledigt werden. Der Betreuungsvertrag wird mit den Eltern/Personensorgeberechtigten ggf. nachträglich geschlossen.
Die bezirklichen Schulen sind über diese Maßnahme informiert.
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