Kostenlose Jugendarbeitsschutzuntersuchung (JAG)
Pressemitteilung Nr. 228 vom 18.07.2025
Mit dem bevorstehenden Start vieler Ausbildungsverhältnisse rückt ein wichtiger gesetzlicher Schritt für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren in den Fokus: Vor dem Eintritt ins Berufsleben – etwa in eine Ausbildung, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) – ist eine ärztliche Erstuntersuchung verpflichtend.
Diese sogenannte Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt und dient dem Schutz der Gesundheit junger Menschen. Sie stellt sicher, dass Jugendliche nur Tätigkeiten ausüben, die ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung entsprechen, und soll Spät- oder Dauerschäden vorbeugen.
Für die Schüler und Schülerinnen der Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg bieten wir diese Untersuchung in unserer Dienststelle kostenfrei an.
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Wann? Telefonische Terminvereinbarung, 7 bis 12 Uhr, Telefon (030) 90298-2424 oder per
E-Mail: esu@ba-fk.berlin.de (bitte diese Email nicht für andere Fragen/Termine verwenden) - Wo? Gesundheitsamt, Urbanstraße 24, 10967 Berlin
Wozu eine Erstuntersuchung?
Das oberste Ziel ist der Gesundheitsschutz des Jugendlichen. Der Gesetzgeber will sichergehen, dass bestehende Einschränkungen bzw. Erkrankungen durch den Beginn der neuen Beschäftigung nicht verschlimmert werden.
Was wird untersucht?
Der Arzt stellt neben dem grundsätzlichen Zustand der Gesundheit fest, ob durch die zukünftige Beschäftigung Spät- und Dauerschäden zu erwarten sind. Die Untersuchung beinhaltet einen Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung mit Erhebung der Körpermaße (Körpergewicht und Körperlänge) und eine Urinuntersuchung.
- aktuelle medizinische Unterlagen (Impfausweis, ggf. Arztbriefe oder medizinische bzw. therapeutische Befunde)
- falls vorhanden Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte usw.
- den von den Eltern ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsfragebogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mit.
Diesen finden Sie unter: - Hier geht es zum Erhebungsbogen.
- Weitere Informationen zur JAG.
- Am Ende der Untersuchung wird je eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber, sowie eine für die Erziehungsberechtigten ausgestellt. Darin befindet sich eine Gefährdungsabschätzung, die in Bezug auf die einzelnen Tätigkeiten im allgemeinen Berufsleben vorgenommen wurde. Es ist empfehlenswert, diese Bescheinigung mehrfach zu kopieren. So können Mehrfachbewerbungen erfolgen – denn häufig muss jeder Bewerbung ein Exemplar beigelegt werden.
Max Kindler, Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit: „Der Start ins Berufsleben ist für viele Jugendliche ein bedeutender Schritt. Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass junge Menschen dabei bestmöglich geschützt werden. Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung sorgt dafür, dass gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden können. Wir möchten alle Jugendlichen und ihre Eltern ermutigen, dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen und so einen sicheren und gesunden Start in die Ausbildung oder das Freiwillige Jahr zu ermöglichen“.
Die Informationswebseite findet sich hier.
Medienkontakt
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