Korrektur eines Übermittlungsfehlers im Wahllokal 302 in Friedrichshain-Kreuzberg

Pressemitteilung Nr. 40 vom 15.02.2023

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Bezirkswahlleiter informieren zur Wiederholungswahl am 12.02.2023:

Der Bezirkswahlleiter hat die Wahlunterlagen für das Wahllokal 302, über das heute am 15.02.2023 in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, geprüft und konnte feststellen, dass das Wahlergebnis im Wahllokal vollständig und zutreffend ermittelt wurde. Es gab lediglich bei der Übermittlung der sogenannten Schnellmeldung und deren Erfassung in der Wahlergebnissoftware einen Eingabefehler, der allerdings eine Reihe von notwendigen Korrekturen auslöst.

Es wurde für die CDU, die in der Eingabemaske wie auf dem Stimmzettel an zweiter Stelle stand, versehentlich ein falscher Wert (85 Stimmen statt 87 Stimmen) eingegeben. In der nächsten Zeile, der für DIE GRÜNEN, wurde dann der eigentlich richtige Wert der CDU, also 87 Stimmen, statt dem richtigen Wert für die GRÜNEN von 268 Stimmen, eingegeben. Dieses „Verrutschen“ in der Zeile setzt sich dann bis an das Ende der Eingabemaske fort, so dass für alle Listen das Ergebnis der in der Tabelle und auf dem Stimmzettel unmittelbar darüberstehenden Liste eingetragen wurde. Die Veränderung zum richtigen Ergebnis ergibt sich somit aus dem Abzug des versehentlich unrichtig eingegebenen Ergebnisses von dem nunmehr zutreffend festgestellten Ergebnis. Für die in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit Sitzen vertretenen Parteien ergeben sich somit folgende Veränderungen im Bezirksergebnis insgesamt:

  • SPD unverändert
  • CDU +2 Stimmen
  • GRÜNE +181 Stimmen
  • LINKE -178 Stimmen
  • AFD -79 Stimmen
  • FDP +5 Stimmen
  • DIE Partei -8 Stimmen

Auswirkungen auf die Sitzverteilung in der BVV haben diese Korrekturen nicht. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus – weder die Zweit- noch die Erststimme – sind von diesem Fehler betroffen.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass im Wahllokal durch den Wahlvorstand alles korrekt bearbeitet, gezählt und dokumentiert wurde. Es liegt ein Übermittlungs- bzw. Eingabefehler in das IT-System vor. Die Wahlvorstände übermitteln an eine zentrale Erfassungsstelle im Wahlamt die sogenannten Schnellmeldungen telefonisch. Die BVV wurde als letztes ausgezählt. Das heißt die entsprechende Meldung wurde erst gegen 20.00 Uhr durchgegeben. Da hatten die Erfasser*innen im Wahlamt schon eine Vielzahl von Meldungen für das Abgeordnetenhaus (AGH) entgegengenommen. Es sitzen hier auch mehrere Personen im Raum, die ständig mit den Wahlvorständen telefonieren. Dies muss man bei der Bewertung dieses Eingabefehlers bedenken.

Genau aus diesem Grund erfolgt auch eine Prüfung der Niederschriften und Wahlunterlagen durch den Bezirkswahlleiter und seine Beauftragten. Die abschließende Entscheidung liegt dann nach dieser Vorbereitungsarbeit beim Bezirkswahlausschuss für die Wahl zur BVV und beim AGH beim Landeswahlausschuss aufgrund der Feststellungen der Bezirkswahlausschüsse. Solche Übermittlungs- und/oder Eingabefehler sind bei dieser Vorgehensweise, die eine zeitnahe Ermittlung und Bekanntgabe eines Wahlergebnisses am Wahlabend ermöglichen soll, systembedingt nicht völlig zu vermeiden und kommen immer wieder – nicht nur in Berlin – vor.

Da die Prüfung der Niederschriften der Wahlvorstände noch andauert und der Bezirkswahlausschuss noch tagen, beraten und beschließen muss, stehen die Ausführungen zu den Ergebniskorrekturen und zur Mandatsrelevanz unter einem doppelten Vorbehalt. Die weitere Prüfung kann möglicherweise noch weitere Korrekturnotwendigkeiten ergeben und die rechtlich maßgebliche Entscheidung trifft der unabhängige und weisungsfreie Bezirkswahlausschuss bzw. der Landeswahlausschuss, soweit es um die Wahlen zum AGH geht.

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