Vorkaufsrecht im Mehringdamm 39 ausgeübt, 17 Wohneinheiten gesichert

Pressemitteilung Nr. 73 vom 29.03.2021

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im Februar erneut das Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch zugunsten der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin für das Grundstück Mehringdamm 39 mit 17 Wohneinheiten und 4 Gewerbeeinheiten im sozialen Erhaltungsgebiet „Bergmannstraße Nord“ ausgeübt.

Am letzten Tag der zweimonatigen Frist zur Abwendung des Vorkaufsrechts hatte die Käuferin nach Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der Gewobag noch versucht, das Vorkaufsrecht durch einseitige Erklärung abzuwenden. Allerdings sah die einseitige Erklärung weder eine Rechtsnachfolgeklausel noch Vertragsstrafen vor, wie vom Bezirksamt in seiner Mustervereinbarung zur Abwendung des Vorkaufsrechts gefordert, sodass die Einhaltung der städtebaurechtlichen Unterlassungsverpflichtungen (insbesondere der Verzicht auf die Aufteilung des Grundstücks in Wohn- und Teileigentum) nach Ansicht des Bezirksamts nicht ausreichend gesichert wären.

Bezirksstadtrat Florian Schmidt erklärt: „Leider kommt es immer wieder vor, dass Käufer*innen versuchen, von den Inhalten der Musterabwendungsvereinbarungen abzurücken. Das Bezirksamt kann dies nicht akzeptieren und hat folgerichtig im vorliegenden Fall das Vorkaufsrecht ausgeübt. Beliebt ist es auch, eine Abwendung im Nachhinein zu unterschreiben oder dem Bezirk formale Fehler vorzuwerfen, zum Beispiel bei der Zustellung. Wenn möglich, wird das Bezirksamt entsprechende Widersprüche zurückweisen. Dass strittige Fragen vor Gericht geklärt werden, ist durchaus im Sinne einer rechtssicheren Vorkaufspraxis, auch wenn sich dann alle Beteiligten in Geduld üben müssen.“

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