Hohes Bußgeld wegen Ablagerung von illegalem Müll

Pressemitteilung Nr. 77 vom 15.04.2019

Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im Vorjahr wegen unerlaubter Ablagerung von drei Kubikmetern Abfall einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde Einspruch erhoben. Das Amtsgericht Tiergarten sah die prinzipielle Rechtslage im Bußgeldbescheid als zutreffend und die Bußgeldsumme von 2000 Euro als angemessen an. Der Bußgeldbescheid ist nunmehr rechtskräftig.

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Joachim Wenz
Leiter des Ordnungsamtes

Telefon: (030) 90298-2185