leben lernen – Besuch der Wohngruppen auf der Halbinsel Stralau

Der Besuch aus dem Rathaus gemeinsam mit den Geschäftsführer*innen Katja Liebal und Dr. Benjamin Bell und dem Leiter der Einrichtung Matthias Gaese

Der Besuch aus dem Rathaus gemeinsam mit den Geschäftsführer*innen Katja Liebal und Dr. Benjamin Bell und dem Leiter der Einrichtung Matthias Gaese

Die Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann besuchte gemeinsam mit Ulrike Ehrlichmann, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen die Wohngruppen der leben lernen gGmbH auf der Halbinsel Stralau.

Im gemeinsamen Gespräch informierten die Geschäftsführer*innen Katja Liebal und Dr. Benjamin Bell gemeinsam mit dem* Leiter der Einrichtung Matthias Gaese* den Besuch aus dem Rathaus über die Angebote des Trägers im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, über die Dringlichkeit der Wohnraumsuche für Menschen mit Behinderungen im Bezirk sowie die Geschichte des Wohnhauses.

Die leben lernen gGmbh bietet als Träger der Behindertenhilfe bzw. Eingliederungshilfe insbesondere Wohn-, Arbeits- und Unterstützungsangebote für Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen an insgesamt zehn Standorten in drei Bezirken: Lichtenberg, Friedrichshain und Pankow mit dem Ziel Menschen mit Behinderungen soziale Teilhabe (§ 113 SGB IX), Assistenzleistungen (§ 78 SGB IX), betreutes Einzelwohnen, Wohnangebote, Beschäftigungs- und spezielle Förderbereiche (BFBs) anzubieten.

Am Ufer der Halbinsel Stralau

Am Ufer der Halbinsel Stralau

40 Menschen in fünf Wohngruppen auf der Halbinsel Stralau

Am Standort Alt-Stralau leben 40 Menschen in fünf Wohngruppen mit jeweils acht Personen, direkt am Ufer der Rummelsburger Bucht. Es handelt sich hier um eine „besondere Wohnform“ der Eingliederungshilfe.

Die Wohngruppen sind weitgehend voneinander unabhängig und ermöglichen trotz des Gruppenbezugs ein individuell abgestimmtes Umfeld.

Die Bewohner*innen werden aufgrund ihres hohen Unterstützungsbedarfs in allen Belangen ihrer Lebensführung rund um die Uhr begleitet und unterstützt. Das bedeutet praktisch: Unterstützung im Alltag (z.B. beim Kochen, Wäsche waschen, Zimmer aufräumen, einkaufen, Körperhygiene etc.), Begleitung bei Behörden, Förderung sozialer Kompetenzen, sowie die Tagesstrukturierung.

Die Beschäftigungs- und Förderbereiche (BFBs) gehören zur Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und dienen der sozialen Teilhabe.