Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte sechs Verstöße gegen das Straßenreinigungsgesetz fest. In zwei Fällen fehlte eine erforderliche Sondernutzungserlaubnis nach dem Berliner Straßengesetz, in drei Fällen lag keine Ausschankgenehmigung nach dem Gaststättengesetz vor.
Zusätzlich wurden zwei Ordnungswidrigkeiten nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten registriert.
Ab 0.30 Uhr setzten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen gemeinsam mit der Polizei fort. Bis 4.30 Uhr wurden drei weitere Lokale bzw. Gewerbebetriebe überprüft. Auch hierbei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, unter anderem drei Straftaten nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, drei Verstöße gegen die Gewerbeordnung, sechs gegen die Spielverordnung sowie vier gegen das Straßenreinigungsgesetz.