Wie gründen wir einen Betriebsrat?

Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zusammen mit Regine Sommer-Wetter

Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zusammen mit Regine Sommer-Wetter

Auf dem Weg zur kollektiven Mitbestimmung und der Gründung eines Betriebsrats stellen sich für interessierte Beschäftigte vielfältige Fragen: was muss bei der Wahlversammlung beachtet werden? Wer darf wählen und gewählt werden? Wie unterschieden sich vereinfachtes und normales Wahlverfahren?

Um diese Fragen zu bearbeiten lud die Beauftragte für Gute Arbeit Romana Wittmer am 19. Mai 2026 interessierte Arbeitnehmer*innen ein, um Informationen für die Gründung eines Betriebsrates zu geben. Die Veranstaltung ist eine von mehreren Aktivitäten zur Unterstützung und Gründung von Betriebs- und Personalräten im Rahmen der Bezirksratswahlperiode 2026.

Zu Beginn begrüßte die stellvertretende Bürgermeisterin Regine Sommer-Wetter die etwa 20 Teilnehmer*innen, die nicht nur vor Ort sondern auch digital zugeschaltet waren. Sie erinnerte sich an ihre Zeit im Betriebsrat und dass die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern auch herausfordernd sein konnte. Dazu hob die gute Zusammenarbeit im Betriebs- und Personalräte-Netzwerk hervor, welches einzigartig ist und ein Vorbild für ganz Berlin sein sollte.

Anschließend folgte der detailreiche Input von Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, darüber wie der Prozess der Gründung eines Betriebsrates aussehen kann, welche Rahmenbedingungen gelten und welche Tücken dabei bestehen. Der Gesetzgeber spricht hierbei eine eindeutige Sprache: nach Paragraph 1 Betriebsverfassungsgesetz werden Betriebsräte gewählt, sofern fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen im Betrieb arbeiten, von denen mindestens drei wählbar sind.

Betriebsratsgründungen können durch Gewerkschaften unterstützt werden: insbesondere bei der Einladung zur Wahlversammlung, Musterbögen sowie Schulungen, aber auch beim Rechtsschutz in der Startphase vor der Wahlversammlung, in der der Gesetzgeber bereits einen erhöhten Kündigungsschutz vorsieht, um Initiativen zur Gründung von Betriebsräten zu schützen. In der anschließenden Fragerunde wurden rege Fragen gestellt zu wechselnden Betriebsgrößen, der Platzierung von Aushängen, gemeinnützigen Vereinen, der Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretungen und vielem mehr.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat sich eine Erhöhung der Zahl von Betriebsräten ausdrücklich zum Ziel gemacht. Die Beauftragte für Gute Arbeit unterstützt gerne als Ansprechpartnerin.

Weitere Informationen und Downloads gibt es auf der Themenseite Betriebsratswahlen .