Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Siedlergemeinschaft Karolinenhof e. V. werden für das Projekt "50. Karolinenhofer Sommerfest (Gestaltung und Durchführung)" (SM 17-09)
1.900,00 €
aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3910, Titel 68406, nachzuweisen.