Auszug - Berufung eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es war bereits im Ältestenrat die offene Abstimmung verabredet. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennungen nach § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Bezirksschulbeirat werden
- gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG
Frau Angelina Verhoef Stellvertreter: Herr Mirko Schwarz
als beratendes bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen.
Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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