Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Rabenhaus e. V. werden für das Projekt Rabenhaus-Jubiläum / Dankeschön-Veranstaltung (SM 16-40) 1.450,00 € aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2016 zur Verfügung gestellt, die aber nicht für das Fingerfood zu verwenden sind. Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3910, Titel 68406, nachzuweisen.