Drucksache - VII/1283  

 
 
Betreff: Keine Parkplatzwüste am Rand der Altstadt Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einz.-BzVStaB
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
28.04.2016 
45. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
11.05.2016 
54. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt     
08.06.2016 
55. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
23.06.2016 
47. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
06.07.2016 
57. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt     
14.09.2016 
58. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
29.09.2016 
49. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Empfehlung
11.01.2017 
1. (konstituierende, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.01.2017 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 18.04.2016, Einz.-BzV
Beschlussempfehlung, 08.06.2016, StaT
Änderungsantrag, 23.06.2016, B'90Grüne
Beschlussempfehlung 2, 16.09.2016, StaT
Änderungsantrag 2, 29.09.2016, B'90Grüne
Beschlussempfehlung 3, 11.01.2017, StaB

In der Sitzung der BVV am 28.04.2016 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau überwiesen:

 

Drs. VII/1283

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungsziele des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes 9-30 ("Amtswäldchen") dahingehend anzupassen, dass einerseits möglichst viele Flächenanteile unversiegelt bleiben können und andererseits die versiegelten Bereiche sich im Bauvolumen (insbesondere Höhe) an den umliegenden Gebäuden orientieren. Eine Wohnnutzung soll im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Ebenerdige Parkplätze sollen mit Ausnahme der Bus- und Behindertenparkplätze nur eine untergeordnete Rolle spielen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.06.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:8:4) die Ablehnung des Antrages.

 

2. Beschlussempfehlung

In der Sitzung der BVV am 23.06.2016 wurde die vorgelegte ablehnende Beschlussempfehlung nachfolgender Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau zurück überwiesen:

 

Drs. VII/1283

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungsziele des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes 9-30 ("Amtswäldchen") dahingehend anzupassen, dass einerseits möglichst viele Flächenanteile unversiegelt bleiben können und andererseits die versiegelten Bereiche sich im Bauvolumen (insbesondere Höhe) an den umliegenden Gebäuden orientieren. Eine Wohnnutzung soll im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Ebenerdige Parkplätze sollen mit Ausnahme der Bus- und Behindertenparkplätze nur eine untergeordnete Rolle spielen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 14.09.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (5:8:2) die Ablehnung des Antrages.

 

 

 

3. Beschlussempfehlung

In der Sitzung der BVV am 29.09.2016 i. V. m. den MdV VIII-01, lfd. Nr. 0040 i. g. F. wurde die vorgelegte ablehnende Beschlussempfehlung nachfolgender Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:

 

Drs. VII/1283

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungsziele des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes 9-30 ("Amtswäldchen") dahingehend anzupassen, dass einerseits möglichst viele Flächenanteile unversiegelt bleiben können und andererseits die versiegelten Bereiche sich im Bauvolumen (insbesondere Höhe) an den umliegenden Gebäuden orientieren. Eine Wohnnutzung soll im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Ebenerdige Parkplätze sollen mit Ausnahme der Bus- und Behindertenparkplätze nur eine untergeordnete Rolle spielen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.01.2017 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:10:2) die Ablehnung des Antrages.

 
 

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