Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Weg zu einem Kinder- und Familienfreundlichen Lichtenberg die Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien vor der Entscheidungsfindung grundsätzlich zu gewährleisten und durch die ebenfalls im Folgenden benannten Maßnahmen beispielhaft einzuführen. Es ist grundsätzlich die Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit einzubeziehen.
1. Fonds für kulturelle Bildung
In der Jury sollen mindestens 50% jugendliche Stimmberechtigte vertreten sein. Diese sind aus Jugendfreizeiteinrichtungen und Oberschulen zu gewinnen, in denen kulturelle
Bildungsarbeit ein Schwerpunkt ist. Die Sitzungszeit und -gestaltung richtet sich nach den
Möglichkeiten der teilnehmenden Jugendlichen.
2. Baumaßnahmen in Schulen bzw. auf dem Schulgelände
Zur Erstellung eines Konzepts der grundsätzlichen Beteiligungsmöglichkeiten bei Bauplanung und Bauumsetzung sind der Bezirksschülerausschuss und der Bezirkselternausschuss einzubeziehen. Bei konkreten Einzelmaßnahmen vor Ort an den Schulen sind die Gesamtschülervertretung und die Gesamtelternvertretung einzubeziehen.
3. Lokales Soziales Kapital (LSK) / Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)
Das Lenkungsgremium für Wirtschaft und Arbeit wird angeregt bei Entscheidungsprozessen die Partizipation möglicher Zielgruppen zu realisieren. Hierbei sind der Gleichstellungsausschuss sowie Soziokulturelle Zentren, Nachbarschaftshäuser, Familientreffs und andere Einrichtungen, welche Angebote für Familien vorhalten, einzubeziehen. Insbesondere Kinderkiezbeiräte sollen einbezogen werden (sofern vorhanden).
4. Kleingartenprojekt des Gesundheitsamtes
Das Projekt wird unter Federführung von Kindern und Jugendlichen vorbereitet und
durchgeführt.
5. Straßenquerungen
Bei Maßnahmen, die die Querung von Straßen beinhalten sind Kinder, Jugendliche und
Familien bereits bei der Planung zu beteiligen. Hierbei soll auf die Pankower Erfahrungen
zurückgegriffen werden.
6. Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Nutzung der Dienstgebäude des Bezirksamtes
Hierzu soll das Bezirksamt eine Nutzer/-innen - Befragung durchführen.
7. Stadtentwicklung
Bei Maßnahmen der Stadtentwicklung (z.B. Stadtumbau-Ost, Bebauungspläne) soll das
Bezirksamt Möglichkeiten der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien
entwickeln und umsetzen.
8. Ordnungsamt
Das Ordnungsamt soll vermehrt an den Stellen aktiv werden, die besonders für Kinder und Familien relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Kontrollen in Parkanlagen sowie in Schul- und Kita-Nähe, als auch die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzes. Hinweise von Familien, Kindern und Jugendlichen sollen hier besonders berücksichtigt werden.
Die hier beschriebenen Maßnahmen sind beispielhaft zu verstehen und bedürfen der
Ausgestaltung durch das Bezirksamt und der Beteiligten. Nach Ablauf von 2 Jahren ist ein
Erfahrungsbericht zu erstellen.