Drucksache - DS/1376/VI
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der § 16 SGB VIII formuliert in der Form eines Gesetzes den Rahmen zur Sicherstellung von Angeboten der Förderung der Erziehung in der Familie. Das Rahmenkonzept (Anlage) beschreibt Familienförderung, Zielgruppen, Rahmenbedingungen und den Nutzen. Unter Punkt 6 des Rahmenkonzept gibt es dazu Empfehlungen aus der Bürgerschaft und von Fachkräften.
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