Drucksache - DS/1387/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-11
Arbeitstitel: nördlich der Einbecker Straße
Verfahrensstand: Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.07.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)

den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-11 zu verändern und das Bebauungsplanverfahren künftig mit folgenden Geltungsbereichen / Titel weiterzuführen:

Bebauungsplan 11-11a für die Grundstücke Einbecker Straße 53/ 63 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde und Bebauungsplan 11-11b für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 5A-10A und Einbecker Straße 65/ 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-                      Sicherung von allgemeinen Wohngebieten und Sicherung vom Mischgebieten sowie

-                      Sicherung der erforderlichen Erschließung.

 

Anlage 1: räumliche Geltungsbereiche (neu und alt)

 

Anlage 2: Begründung

 

 

 

 

b)      mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

____________________________                    ______________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkeh

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BzStR   eU   zu 1. und 2.

 

 

 

Stapl AL

 

Stapl D

 

Stapl D5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 1

 

Räumliche Geltungsbereiche

der Bebauungspläne 11-11a und 11-11b

 „Nördlich der Einbecker Straße“

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

Bebauungsplan 11-11a für die Grundstücke Einbecker Str. 53/ 63 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, 11-11b für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 5A-10A und Einbe- cker Str. 65/ 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

Maßstab 1 : 5000

Ziele der Bebauungspläne

Sicherung von allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten sowie Sicherung der notwendigen Erschließungsfläche

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

 

BEGRÜNDUNG

zum geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan 11-11 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 

Aufgrund der notwendigen Klärung von begründetem Altlastenverdacht sind Bodenuntersuchungen im Bereich des Geltungsbereiches erforderlich geworden, welche zwischenzeitlich stattfanden.

Aus unterschiedlichen Gründen u.a. mangels der Zustimmung/ Einverständiniserklärung einiger Eigentümer konnten bisher die Untersuchungen nicht auf allen erforderlichen Grundstücken durchgeführt werden.

Mittlerweile liegen Untersuchungsergebnisse der Bodenuntersuchungen für den westlichen Teilbereich des Geltungsbereiches vor, welche ausgewertet und in die weitere Abwägung eingestellt werden können.

In einem Teilbereich des beprobten Areals war die Veränderungssperre 11-11/11 bis März 2009 in Kraft. Eine Klage des Bauherrn ist vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Es ist daher dringend geboten, auf den Grundstücken Einbecker Str. 53-63 zügig Planungsrecht zu schaffen.

Um für diese Bereiche das B-Planverfahren fortzusetzen, ist eine Teilung des räumlichen Geltungsbereiches erforderlich.

 

 

Zum Bebauungsplan 11-11 wurden bislang gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit beteiligt und gemäß §4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme ersucht.

Der Abwägungsprozess ist außerhalb der Flächen, auf denen aus o.g. Gründen Beprobungen vorerst nicht erfolgen konnten, nahezu abgeschlossen.

Ebenfalls ist das Verfahren mit BA -Beschluss vom 13. November 2007 auf ein Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) umgestellt worden.

 

 

Das Verfahren soll nunmehr (ansonsten unverändert) mit in der Anlage befindlichen Geltungsbereichen mit der Bezeichnung Bebauungsplan 11-11a für die Grundstücke  Einbeckerstraße 53/63 im Bezirk Lichtenberg Ortsteil Friedrichsfelde und Bebauungsplan 11-11b für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 5A- 10A und Einbecker Str. 65/71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde weitergeführt werden.

 

Mit Anschreiben vom 06.05.2009 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Absicht des Bezirksamtes informiert, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-11 zu teilen. Innerhalb eines Monats ist durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine ablehnende Stellungnahme dazu ergangen.

 

 

 

 
 

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