Drucksache - DS/1387/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen:
b) mit der Durchführung des Beschlusses
das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Berlin, den
____________________________ ______________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkeh
Stapl AL
Anlage 1 Räumliche
Geltungsbereiche
der Bebauungspläne 11-11a und 11-11b „Nördlich der Einbecker Straße“ im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Friedrichsfelde Bebauungsplan
11-11a für die Grundstücke Einbecker Str. 53/ 63 im Bezirk Lichtenberg,
Ortsteil Friedrichsfelde, 11-11b für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 5A-10A
und Einbe- cker Str. 65/ 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde Maßstab 1 : 5000 Ziele der
Bebauungspläne
Sicherung von allgemeinen
Wohngebieten und Mischgebieten sowie Sicherung der notwendigen
Erschließungsfläche Anlage
2 BEGRÜNDUNG zum geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan
11-11 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg. Aufgrund der notwendigen Klärung von begründetem Altlastenverdacht sind Bodenuntersuchungen im Bereich des Geltungsbereiches erforderlich geworden, welche zwischenzeitlich stattfanden. Aus unterschiedlichen Gründen u.a. mangels der Zustimmung/ Einverständiniserklärung einiger Eigentümer konnten bisher die Untersuchungen nicht auf allen erforderlichen Grundstücken durchgeführt werden. Mittlerweile liegen Untersuchungsergebnisse der Bodenuntersuchungen für den westlichen Teilbereich des Geltungsbereiches vor, welche ausgewertet und in die weitere Abwägung eingestellt werden können. In einem Teilbereich des beprobten Areals war die Veränderungssperre 11-11/11 bis März 2009 in Kraft. Eine Klage des Bauherrn ist vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Es ist daher dringend geboten, auf den Grundstücken Einbecker Str. 53-63 zügig Planungsrecht zu schaffen. Um für diese Bereiche das B-Planverfahren fortzusetzen, ist eine Teilung des räumlichen Geltungsbereiches erforderlich.
Zum Bebauungsplan 11-11 wurden bislang gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit beteiligt und gemäß §4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme ersucht. Der Abwägungsprozess ist außerhalb der Flächen, auf denen aus o.g. Gründen Beprobungen vorerst nicht erfolgen konnten, nahezu abgeschlossen. Ebenfalls ist das Verfahren mit BA -Beschluss vom 13. November 2007 auf ein Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) umgestellt worden. Das Verfahren soll nunmehr
(ansonsten unverändert) mit in der Anlage befindlichen Geltungsbereichen mit
der Bezeichnung Bebauungsplan 11-11a für die Grundstücke Einbeckerstraße 53/63 im Bezirk Lichtenberg
Ortsteil Friedrichsfelde und Bebauungsplan 11-11b für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde
5A- 10A und Einbecker Str. 65/71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Friedrichsfelde weitergeführt werden. Mit Anschreiben vom 06.05.2009 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Absicht des Bezirksamtes informiert, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-11 zu teilen. Innerhalb eines Monats ist durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine ablehnende Stellungnahme dazu ergangen. |
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