Drucksache - DS/1402/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, in Vorbereitung auf die
Novellierung der StVO und begleitender Vorschriften der BVV und der
Öffentlichkeit im August 2009 mitzuteilen, an welchen Straßenzügen Gehwege
tatsächlich für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger geeignet
sind. Die Diskussion darüber soll
auf der „Fahrradkonferenz von unten“ im Herbst dieses Jahres
erfolgen und die Ergebnisse Bestandteil der von der BVV zu beschließenden
Fahrradkonzeption werden. Über erste Ergebnisse und
aufgetretene Probleme ist im Zusammenhang mit der Realisierung der
Fahrradkonzeption zu berichten. Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die neue
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) liegen dem Bezirksamt zum heutigen
Zeitpunkt noch nicht vor. Das Amt für Bauen und
Verkehr prüft zurzeit die Eignung der Gehwege für die gemeinsame Nutzung durch
Radfahrer und Fußgänger in der Treskowallee, von Dorotheastraße/Godesberger
Straße bis Waldowallee – beide Richtungen – und in der
Stolzenfelsstraße, von der Theatergasse bis Verlängerte Waldowallee. Die
Prüfung erfolgt gemäß § 2 Abs. 4 StVO nach der bisher gültigen Fassung nach
folgenden Kriterien: Die Freigabe des
Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239
„Fußgänger“ mit Zusatzschild 1022-10 „Radfahrer frei“
ist nicht ausgeschlossen. Damit wird dem Radverkehr ein Benutzungsrecht auf dem
Gehweg eröffnet. Eine Benutzungspflicht besteht dagegen nicht. - Die Freigabe bewirkt
eine teilweise Entmischung des
Fahrzeugverkehrs und eine teilweise Misch- ung von Radverkehr und Fußgängern auf einer
gemeinsamen Verkehrsfläche. Es ist zu erwarten, dass von einem solchen Benutzungsrecht keine
„Hochgeschwindigkeitsradfahrer“ Ge- brauch machen werden. -
Die Freigabe kann nur dann in Betracht kommen, wenn dem straßenrechtliche
Bestimmungen nicht entgegenstehen, die Interessen der
vorgenannten Radfahrer dies notwendig machen und wenn die Freigabe nach den örtlichen Gegebenheiten und
unter Berücksichtigung der Belange der Fuß- gänger, insbesondere der älteren Menschen,
der Kinder und der radfahrenden Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar
erscheint. -
Den Belangen der Fußgänger kommt dabei ein besonderes Gewicht zu, zumal der
Radverkehr nach den Erläuterungen zu Zeichen 239 nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Inwieweit
Gehwege zur Mitbenutzung durch Radfahrer freigegeben werden, ist jeweils im
Einzelfall zu entscheiden. Für
eine bezirksweite Untersuchung von Gehwegen zur Freigabe für den Radverkehr
sind in der Straßenverkehrsbehörde keine Kapazitäten vorhanden. Die Prüfung
diesbezüglich erfolgt grundsätzlich bei Vorliegen konkreter Hinweise bzw. eines
Antrages. Vorrang hat immer die Anlage eines Radweges oder eines
Radfahrstreifens. Berlin, den
.08.2009 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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