Die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung wurde ohne Aussprache
beschlossen
Die
Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung wurde ohne Aussprache beschlossen.
Beschluss:
Beschluss:
dass für die beantragten 2 Bauvorhaben im
Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-6 (Anlage 1) die Voraussetzungen für die
Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt sind und
Planreifegenehmigungen erteilt werden, sofern die Bauherren die Festsetzungen
des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen und dass für die noch ausstehenden
Bauanträge im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-6die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1
BauGB ebenfalls erfüllt sind und Planreifegenehmigungen erteilt werden können,
sofern die Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen
und die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.
Anlage 1:Übersichtsplan
des Geltungsbereiches des B-Planes 11-6