Auszug - SB-Warenhaus an der Landsberger Allee  

 
 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 16.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1382/VI SB-Warenhaus an der Landsberger Allee
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Jantz, Fraktion CDU, beantragt nach § 39 (2) der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung

Frau Jantz, Fraktion CDU, beantragt nach § 39 (2) der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung.

Herr Grunst, Fraktion DIE LINKE., beantragte Abschluss der Rednerliste.

Es gab keine Stimme gegen den Antrag.

Herr Petermann, Fraktion DIE LINKE, schlägt eine Änderung der Eingangsformulierung vor: Die Bezirksverordnetenversammlung erklärt: …

Die Änderung wird von der einreichenden Fraktion übernommen.

 

Die Erklärung wurde namentlich abgestimmt. Das Ergebnis lautet: 38 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit wurde die Erklärung mehrheitlich verabschiedet.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung erklärt:

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich gegen das Ansinnen aus das SB-Warenhaus Globus an der Landsberger Allee in den geplanten Ausmaßen zu genehmigen. Dies würde die Ansiedlung eines gewünschten Möbel-, Bau- bzw. Gartenmarktes an der Landsberger Allee 360/362 verhindern, da der Bebauungsplan 11-43 in seiner Gesamtheit zurück zunehmen wäre. Die Eröffnung eines SB-Warenhauses mit 8.400 m² zentrenrelevantem Einzelhandel widerspricht dem Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirks Lichtenberg. Die Zulässigkeit eines SB-Warenhauses in dieser Größenordnung ist auch gemäß § 34 III Baugesetzbuch nicht gegeben. Gemäß dem Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg ist das SB-Warenhaus außerhalb von städtischen Kernbereichen nicht entwickelbar. Die Genehmigung und der Betrieb eines SB-Warenhauses mit 8.400 m² zentrenrelevantem Einzelhandel am Standort Landsberger Allee 360/362 führt zwangsläufig zur Verdrängung des wohnortnahen Einzelhandels in der näheren sowie weiteren Umgebung und über die Bezirksgrenzen hinaus.

 

 

 

 
 

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