Drucksache - DS/1356/VI  

 
 
Betreff: Lichtenberger Stipendium für ein Schuljahr im Ausland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.07.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Änderungsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wird ersucht Sponsoren (Unternehmen, Stiftungen etc.) zu gewinnen, um bildungsorientierte Auslandsaufenthalte (Schuljahr im Ausland, Auslandspraktika) von ausgewählten, leistungsstarken Schülerinnen und Schülern finanziell anteilig zu unterstützen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Im Rahmen der Prüfung des recht weit formulierten Ersuchens waren zunächst einige Grundüberlegungen zu einer möglichen Umsetzung anzustellen.

Wesentlich dabei war die Betrachtung der Voraussetzungen, unter denen sich Sponsoren für ein solches Vorhaben gewinnen lassen sowie – damit zusammenhängend – Möglichkeiten einer organisatorischen Abwicklung. Zudem war zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes, welche anteilig unterstützt werden sollen, überhaupt bestehen. Es erforderte zudem eine Abschätzung des erforderlichen Aufwands an Verwaltung und Organisation eines eigenen Lichtenberger Stipendiums. Zudem wäre es aus Sicht des Bezirksamtes ohnehin nur sinnvoll, eine Stipendienvergabe fortgesetzt erfolgen zu lassen, nicht lediglich im Rahmen eines einmaligen Vorgangs. Alles andere würde den Begriff des Stipendiums ad absurdum führen.

Um eine Chance auf das erfolgreiche Einwerben von Spenden bzw. Sponsoringgeldern zu haben, bedarf es eines hinreichend schlüssigen Konzepts, welches mögliche Geber von der entsprechend sinnvollen, zweckentsprechenden und treuhänderischen Verwendung des zu spendenden Geldes überzeugt. Ebenfalls bedarf es für den Erfolg eines solchen Sponsorings einer entsprechend umfangreichen (und anhaltenden) Öffentlichkeitsarbeit durch den Werber.

Somit wäre ein Verfahren zu entwickeln, in welchem auf Basis zu definierender Kriterien für die Vergabe der Stipendien (z.B. Wer kann sich bewerben? Welchen Alters können Schüler/innen sein? Woran bemisst sich „leistungsstark“? Für welche Arten von Auslandsaufenthalten können Bewerbungen eingereicht werden? Wie hoch ist ein möglicher Zuschuss?) regelmäßig ein Auswahlgremium zusammentritt, entsprechende Bewerbungen prüft und sodann zu Vergabeentscheidungen kommt. Ohne ein solches Verfahren wäre jede „freihändig“ erfolgende Begünstigung eines Bewerbers dem Verdacht einer willkürlichen und intransparenten Entscheidung ausgesetzt.

Ferner müsste dieser Konzeptvorschlag in geeigneter nachhaltiger und wiederkehrender Weise an mögliche Geldgeber herangetragen werden.

Bezüglich des Umfangs eines anteiligen Stipendiums schien die Orientierung an den überwiegend anfallenden durchschnittlichen Kosten eines Schüleraustausches erforderlich. Die zahlreichen am Markt befindlichen Unternehmen, die einen solchen vermitteln und organisieren, berechnen in der Regel mehrere Tausend Euro pro Austausch (ca. 7.000 bis 10.000 Euro), je nach Zielgebiet und Dauer des Aufenthaltes. Ein anteiliges Stipendium müsste in seiner Ausgestaltung berücksichtigen, dass das Ergebnis den Aufwand einer entsprechenden Antragstellung und Bewerbung lohnt. Diese Überlegung grenzt die Zahl möglicher Stipendiaten von vornherein stark ein, erfordert ein entsprechend hohes regelmäßiges Spendenaufkommen oder setzt voraus, dass der/die Bewerberin das Gros der Kosten ohnehin selbst zu tragen in der Lage ist. Damit wäre ein Stipendium im Wesentlichen eine symbolische Geste.

Für die Umsetzung der Stipendien-Idee wurde nach entsprechenden Vorüberlegungen nach einem möglichen Partner für das Bezirksamt gesucht, der die Akzeptanz möglicher Sponsoren genießt und gleichzeitig dem lokalen Charakter eines solchen bezirklichen Stipendiums entspricht. Eine alleinige Initiierung und Durchführung ist für das Bezirksamt personell nicht leistbar.

Für eine entsprechende Kooperation wurde durch das Bezirksamt zunächst die Bürgerstiftung Lichtenberg angefragt. Diese verwies jedoch nach entsprechender Prüfung auf satzungsmäßige Probleme, die einem entsprechenden Engagement entgegen stehen. Daraufhin wurde ein entsprechender Vorschlag zur Umsetzung an die Stiftung des Wirtschaftskreises Hohenschönhausen-Lichtenberg herangetragen. In seiner jüngsten Sitzung fand dieser Antrag jedoch keine Zustimmung. Weitere geeignete Partner auf bezirklicher Ebene werden derzeit nicht gesehen.

Eine denkbare Bindung des Bezirksamtes an ein bestimmtes einschlägiges Austausch-Unternehmen wird aus Wettbewerbsgründen nicht für zulässig erachtet.

Einen bloßen allgemeinen Appell an Lichtenberger Unternehmen, in Eigenregie derartige Stipendien zu vergeben, sieht das Bezirksamt aufgrund der differenzierten verfahrensmäßigen Anforderungen an eine solche Förderung und im Interesse einer glaubwürdigen Argumentation ebenfalls als nicht sinnvoll an. Im Falle eines reinen Firmenstipendiums wäre zudem auch der im Ersuchen vorgegebene besondere Charakter eines lokalen „Lichtenberger Stipendiums“ nicht mehr gegeben.

Das Vorhaben eines eigenen Lichtenberger Stipendiums stellt sich daher bei näherer Betrachtung als durchaus interessantes Projekt dar, welches sich jedoch in seiner im Ersuchen der BVV formulierten Umsetzung als derzeit nicht hinreichend praktikabel erweist. Eine Umsetzung in eigener Verantwortung des Bezirksamtes wäre nur im Falle entsprechender zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen möglich.

Ergänzend verweist das Bezirksamt jedoch auf bundesweit bereits bestehende Möglichkeiten einer Bewerbung um Stipendien bzw. geförderte Auslandsaufenthalte, die neben weiteren Kriterien auch unter dem Gesichtspunkt besonderer schulischer Leistungen vergeben werden. Exemplarisch genannt seien hier das Vollstipendium des Parlamentarischen Patenschaftsprogramms von Deutschem Bundestages und US-Kongress (PPP) sowie das Jugendaustauschprogramm des Rotary-Clubs, der Auslandsaufenthalte ebenfalls zu finanziell günstigen Konditionen ermöglicht.

 

 

 

 

Emmrich                                                                           Für die Leiterin der Abteilung

Bezirksbürgermeisterin                                                    Dr. Prüfer

                                                                                          Bezirksstadtrat für

                                                                                          Wirtschaft und Immobilien

 

 
 

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