Drucksache - DS/1356/VI
Das Bezirksamt wird ersucht Sponsoren (Unternehmen,
Stiftungen etc.) zu gewinnen, um bildungsorientierte Auslandsaufenthalte
(Schuljahr im Ausland, Auslandspraktika) von ausgewählten, leistungsstarken
Schülerinnen und Schülern finanziell anteilig zu unterstützen. Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Im Rahmen der Prüfung des recht weit formulierten Ersuchens
waren zunächst einige Grundüberlegungen zu einer möglichen Umsetzung
anzustellen. Wesentlich dabei war die Betrachtung der Voraussetzungen,
unter denen sich Sponsoren für ein solches Vorhaben gewinnen lassen sowie
– damit zusammenhängend – Möglichkeiten einer organisatorischen Abwicklung.
Zudem war zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes,
welche anteilig unterstützt werden sollen, überhaupt bestehen. Es erforderte
zudem eine Abschätzung des erforderlichen Aufwands an Verwaltung und Organisation
eines eigenen Lichtenberger Stipendiums. Zudem wäre es aus Sicht des
Bezirksamtes ohnehin nur sinnvoll, eine Stipendienvergabe fortgesetzt erfolgen
zu lassen, nicht lediglich im Rahmen eines einmaligen Vorgangs. Alles andere
würde den Begriff des Stipendiums ad absurdum führen. Um eine Chance auf das erfolgreiche Einwerben von Spenden
bzw. Sponsoringgeldern zu haben, bedarf es eines hinreichend schlüssigen
Konzepts, welches mögliche Geber von der entsprechend sinnvollen, zweckentsprechenden
und treuhänderischen Verwendung des zu spendenden Geldes überzeugt. Ebenfalls
bedarf es für den Erfolg eines solchen Sponsorings einer entsprechend
umfangreichen (und anhaltenden) Öffentlichkeitsarbeit durch den Werber. Somit wäre ein Verfahren zu entwickeln, in welchem auf Basis
zu definierender Kriterien für die Vergabe der Stipendien (z.B. Wer kann sich
bewerben? Welchen Alters können Schüler/innen sein? Woran bemisst sich
„leistungsstark“? Für welche Arten von Auslandsaufenthalten können
Bewerbungen eingereicht werden? Wie hoch ist ein möglicher Zuschuss?)
regelmäßig ein Auswahlgremium zusammentritt, entsprechende Bewerbungen prüft
und sodann zu Vergabeentscheidungen kommt. Ohne ein solches Verfahren wäre jede
„freihändig“ erfolgende Begünstigung eines Bewerbers dem Verdacht
einer willkürlichen und intransparenten Entscheidung ausgesetzt. Ferner müsste dieser Konzeptvorschlag in geeigneter
nachhaltiger und wiederkehrender Weise an mögliche Geldgeber herangetragen
werden. Bezüglich des Umfangs eines anteiligen Stipendiums schien
die Orientierung an den überwiegend anfallenden durchschnittlichen Kosten eines
Schüleraustausches erforderlich. Die zahlreichen am Markt befindlichen
Unternehmen, die einen solchen vermitteln und organisieren, berechnen in der
Regel mehrere Tausend Euro pro Austausch (ca. 7.000 bis 10.000 Euro), je nach
Zielgebiet und Dauer des Aufenthaltes. Ein anteiliges Stipendium müsste in
seiner Ausgestaltung berücksichtigen, dass das Ergebnis den Aufwand einer
entsprechenden Antragstellung und Bewerbung lohnt. Diese Überlegung grenzt die
Zahl möglicher Stipendiaten von vornherein stark ein, erfordert ein
entsprechend hohes regelmäßiges Spendenaufkommen oder setzt voraus, dass
der/die Bewerberin das Gros der Kosten ohnehin selbst zu tragen in der Lage
ist. Damit wäre ein Stipendium im Wesentlichen eine symbolische Geste. Für die Umsetzung der Stipendien-Idee wurde nach
entsprechenden Vorüberlegungen nach einem möglichen Partner für das Bezirksamt
gesucht, der die Akzeptanz möglicher Sponsoren genießt und gleichzeitig dem
lokalen Charakter eines solchen bezirklichen Stipendiums entspricht. Eine
alleinige Initiierung und Durchführung ist für das Bezirksamt personell nicht
leistbar. Für eine entsprechende Kooperation wurde durch das
Bezirksamt zunächst die Bürgerstiftung Lichtenberg angefragt. Diese verwies
jedoch nach entsprechender Prüfung auf satzungsmäßige Probleme, die einem
entsprechenden Engagement entgegen stehen. Daraufhin wurde ein entsprechender
Vorschlag zur Umsetzung an die Stiftung des Wirtschaftskreises
Hohenschönhausen-Lichtenberg herangetragen. In seiner jüngsten Sitzung fand
dieser Antrag jedoch keine Zustimmung. Weitere geeignete Partner auf
bezirklicher Ebene werden derzeit nicht gesehen. Eine denkbare Bindung des Bezirksamtes an ein bestimmtes
einschlägiges Austausch-Unternehmen wird aus Wettbewerbsgründen nicht für
zulässig erachtet. Einen bloßen allgemeinen Appell an Lichtenberger
Unternehmen, in Eigenregie derartige Stipendien zu vergeben, sieht das
Bezirksamt aufgrund der differenzierten verfahrensmäßigen Anforderungen an eine
solche Förderung und im Interesse einer glaubwürdigen Argumentation ebenfalls
als nicht sinnvoll an. Im Falle eines reinen Firmenstipendiums wäre zudem auch
der im Ersuchen vorgegebene besondere Charakter eines lokalen
„Lichtenberger Stipendiums“ nicht mehr gegeben. Das Vorhaben eines eigenen Lichtenberger Stipendiums stellt
sich daher bei näherer Betrachtung als durchaus interessantes Projekt dar,
welches sich jedoch in seiner im Ersuchen der BVV formulierten Umsetzung als
derzeit nicht hinreichend praktikabel erweist. Eine Umsetzung in eigener
Verantwortung des Bezirksamtes wäre nur im Falle entsprechender zusätzlicher
finanzieller und personeller Ressourcen möglich. Ergänzend verweist das Bezirksamt jedoch
auf bundesweit bereits bestehende Möglichkeiten einer Bewerbung um Stipendien
bzw. geförderte Auslandsaufenthalte, die neben weiteren Kriterien auch unter
dem Gesichtspunkt besonderer schulischer Leistungen vergeben werden.
Exemplarisch genannt seien hier das Vollstipendium des Parlamentarischen
Patenschaftsprogramms von Deutschem Bundestages und US-Kongress (PPP) sowie das
Jugendaustauschprogramm des Rotary-Clubs, der Auslandsaufenthalte ebenfalls zu
finanziell günstigen Konditionen ermöglicht. Emmrich Für
die Leiterin der Abteilung Bezirksbürgermeisterin Dr.
Prüfer Bezirksstadtrat
für Wirtschaft
und Immobilien |
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