Drucksache - DS/1386/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht: zu prüfen, wie es die Gartenarbeitsschule in der Trautenauer Straße 40 am jetzigen Standort auf bezirkseigenen Flächen erhalten will und welche Präzisierungen der bereits beschlossenen städtebaulichen Leitlinien für das Gebiete südlich des Blockdammweges dazu erforderlich sind. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, die sehr erfolgreiche Gartenarbeitsschule in Karlshorst zu schließen und hat das auch zu keinem Zeitpunkt getan.
Schon vor 1990 wurde auf dem Gelände des damaligen Zentralschulgartens Lichtenberg Schulgartenunterricht erteilt. Seit Ende der 80er Jahre kamen immer mehr ökologische Aspekte hinzu, heute ergänzt um aktuelle Themen aus dem Bereich der Umweltbildung. Das Erlernen ökologischer und botanischer Zusammenhänge durch praktische Arbeit steht im Vordergrund. Im Schuljahr 2007/08 besuchten 271 Schulklassen mit insgesamt 4.472 Schülerinnen und Schülern die Gartenarbeitsschule. Die Angebote der Gartenarbeitsschule Lichtenberg unterstützen nachhaltig den Bildungsauftrag für unsere Kinder.
Die Befürchtungen zum Weiterbestand der Gartenarbeitsschule scheinen aus einer eigentlich positiven Diskussion zur Entwicklung des sie umgebenden Geländes herzurühren. Karlshorst-West, das Gebiet beiderseits des Blockdammwegs, wird gegenwärtig geprägt von maroden Industrie- und Gewerbeanlagen, einer desolaten Infrastruktur sowie städtebaulichen Spannungen. Trotz seines schlechten Images besitzt es durch seine innenstadtnahe Lage, die unmittelbare Nachbarschaft zu den hochwertigen Wohngebieten Prinzenviertel und Waldsiedlung sowie die Nähe zur Spree und zu den umliegenden Grünräumen - ein enormes Entwicklungspotential.
Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschloss deshalb die so genannten Leitlinien „Karlshorst-West/Blockdammweg“, um auf den bisherigen Gewerbegrundstücken südlich des Blockdammwegs eine Entwicklung zur späteren Umwandlung in Wohngebiete anzustoßen. Ziel ist es, die in Karlshorst bereits bestehenden Wohngebiete über die Trautenauer Straße hinaus in westlicher Richtung weiterzuentwickeln. Das ist ein langfristig ausgerichtetes Konzept, bei dessen Realisierung die damit verbundenen komplizierten Grundstücksprobleme gelöst werden und für die im Gebiet vorhandenen Einrichtungen (vor allem einzelne Gewerbebetriebe) mögliche Alternativstandorte gefunden werden müssen.
Einer der Vorschläge der Leitlinien sieht die spätere Verlegung der Gartenarbeitsschule um etwa 300 Meter vor, stellt aber deren Erhalt keineswegs in Frage. Der Vorteil dieses Vorschlages besteht in der Gewinnung wertvollen Baulandes, das zugunsten des Landes Berlin verkauft werden könnte. Diese Entwicklung böte die Möglichkeit, mit Hilfe dieser Einnahmen die relativ maroden Gebäude der Gartenarbeitsschule durch Neubauten zu ersetzen. Der jetzige Zustand der Gebäude lässt erkennen, dass hier in den nächsten 10 bis 15 Jahren mit Sicherheit Abhilfe geschaffen werden muss. Der Nachteil des Vorschlags bestünde im Verlust der hier über Jahre gewachsenen Vegetation sowie im Verlust der auf dem jetzigen Gelände der Gartenarbeitsschule befindlichen Teiche. Die Anlage neuer gleichwertiger Teiche mit identischer Biostruktur würde zwar möglich sein, ist aber nicht kurzfristig zu realisieren und würde entsprechende Zeit benötigen.
Unklar ist gegenwärtig auch noch der Umgang mit der über das Gebiet führenden 360 kV Hochspannungsleitung. Die Leitlinien sehen zwingend deren unterirdische Verlegung vor, um eine Entwicklung zum Wohngebiet in Karlshorst-West überhaupt erst möglich zu machen bzw. die bisher von der Hochspannungsleitung betroffenen Wohngebiete zu entlasten. Eine Trasse für die unterirdische Verlegung muss erst noch gefunden werden. Infrage käme bspw. die Trautenauer Straße, was aber wiederum zu einer temporären Beeinträchtigung der Gartenarbeitsschule führen könnte.
Die Leitlinien haben keinen endgültigen Beschlusscharakter. Vielmehr sollen sie den stadtplanerischen Rahmen für dieses Gebiet setzen. Tatsächliche Beschlüsse werden innerhalb von Bebauungsplanverfahren nach öffentlicher Bürgerbeteiligung sowie sorgfältiger Abwägung aller Argumente gefasst.
Die BVV wird über die Ergebnisse dieser Beteiligung und die durch das Bezirksamt beabsichtigten Abwägungsergebnisse in vollem Umfang unterrichtet. Heute kann nicht abgeschätzt werden, wie diese Entscheidungen letztlich aussehen werden. Nur eines ist klar: Die Gesamtsituation in der Trautenauer Straße und im Blockdammweg ist völlig unbefriedigend und muss städtebaulich verändert werden. Dieser Veränderungsprozess wurde eingeleitet, damit mittel- und langfristig sichtbare Ergebnisse vorliegen. Die letztendliche Entscheidung zur Festsetzung des Bebauungsplanes liegt wie immer bei der BVV, die sich dafür mit den dann vorliegenden Argumenten für den Erhalt der Gartenarbeitsschule am bisherigen Standort oder mit einer evtl. Verlegung auseinandersetzen muss.
Berlin, den 04.08.2009
Geisel Stellv. Bezirksbürgermeister
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