Drucksache - DS/1388/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Bedingt durch gewachsene Anforderungen sowie veränderte
landesweite Rahmenbedingungen zeichnete sich seit 2008 die Notwendigkeit einer
Neustrukturierung der Lichtenberger Stadtteilarbeit ab. Im Juli 2008 wurden entsprechende Überlegungen erstmals dem
Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen vorgetragen. In den seither
vergangenen 11 Monaten wurden durch das Bezirksamt in einem breit angelegten
Diskussionsprozess unter Einbeziehung des Steuerungsdienstes, des Ausschusses,
der sozio-kulturellen Zentren sowie verschiedener Fachämter auf mehreren Ebenen
Vorschläge zur Umsetzung entwickelt und diskutiert. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des
Sozialamtes, des Steuerungsdienstes, des Ausschusses für Soziales und
Mieterinteressen und der sozio-kulturellen Zentren, erarbeitete einen
gemeinsamen Vorschlag, der im Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen im
Februar 2009 vorgestellt wurde. Außerdem war dieser im April 2009 Diskussionsgrundlage eines
Workshops (zugleich Sondersitzung des Ausschusses). Im Ergebnis hat das Bezirksamt dem
Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen am 17.06.2009 die in der Anlage
beigefügte Vorlage zur Förderung der Stadtteilarbeit ab 2010 vorgestellt. Diese
orientiert sich im Kern am Konzept der o.g. Arbeitsgruppe sowie der
Rahmenstrategie soziale Stadt vom Mai 2008, konkretisiert die künftigen
Aufgaben und nimmt wichtige Hinweise aus der Diskussion auf. Die Vorlage wurde vom Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen
einstimmig zur Kenntnis genommen, die Vorbereitung der Umsetzung wurde
empfohlen. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich eines
entsprechenden Beschlusses der BVV sowie der Beschlussfassung zum Haushalt
2010/2011 im Abgeordnetenhaus. Die Organisation der
sozialräumlichen Planungskoordination entsprechend der landesweit vereinbarten
Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung wird durch einen gesonderten Beschluss
des Bezirksamtes der BVV zur Kenntnis gegeben. Emmrich Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Schule,
Sport, Soziales Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 17.06.2009 Abt. Schule, Sport und Soziales Bezirksstadträtin Vorlage zum
Konzept Förderung von
Stadtteilarbeit ab 2010 Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen
17.06.09 1. AllgemeinesDer Bezirk Lichtenberg kann auf eine gewachsene Struktur von unterschiedlichen Trägern der Stadtteilarbeit zurückgreifen. Die Anforderungen an die Träger der Stadtteilarbeit sind in den vergangenen Jahren aus bezirklichen Schwerpunktsetzungen heraus gestiegen (z.B. Stärkung der Rolle der sozio-kulturellen Zentren bei der Weiterentwicklung des Konzeptes des Lichtenberger Bürgerhaushaltes). Parallel dazu sieht die zwischenzeitlich landesweit vereinbarte Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung eine besondere Rolle und Funktion dezentraler Zentren für Stadtteilarbeit für die Entwicklung von Stadtteilen und Bezirksregionen vor. Die Planung und Berichterstattung in Lichtenberg und Berlin erfolgt mittlerweile zunehmend auf Ebene der Bezirksregionen und der 5 Prognoseräume (s. Anlage). Die derzeitige – historisch gewachsene – Struktur der sozio-kulturellen Zentren (SKZ) umfasst 8 SKZ. Diese veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine entsprechende Anpassung der bestehenden Strukturen der Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Lichtenberg. Rechtzeitig vor Auslaufen der 2. Kooperationsvereinbarung mit den SKZ (Laufzeit 2006-2008) wurde deshalb intensiv an einer neuen Konzeption gearbeitet. Um allen an diesem Diskussionsprozess beteiligten Akteuren (Bezirksamt, Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen der BVV, diverse Fachämter und Vertreter der Trägerschaft im Bezirk) die notwendige Zeit einzuräumen, wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung um ein Jahr (bis Ende 2009) verlängert. Diese Vorlage wurde in Würdigung der Ergebnisse des intensiven Diskussionsprozesses (AG’s, Workshops und Diskussionen im Bezirksamt und im Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen) erstellt. Die in den Diskussionen geäußerte Kritik sowie die Anmerkungen und Hinweise wurden aufgenommen und haben zu einer nochmaligen Prüfung der Strukturüberlegungen geführt. Im Ergebnis wird mit dieser Vorlage an dem bereits früher zur Diskussion gestellten und seinerzeit durch die gemeinsame Arbeitsgruppe unter Beteiligung von SKZ und Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen erarbeiteten Strukturvorschlag angeknüpft. Wesentliche Zielsetzung einer inhaltlichen und organisatorischen Neustrukturierung bleibt dabei die inhaltliche Aufwertung und funktionale Stärkung des bisherigen Modells SKZ und damit eine Wandlung zum Stadtteilzentrum (STZ) sowie ein Erhalt der bisher gewachsenen Strukturen. Dazu gehört eine klare und nachvollziehbare regionale Zuordnung der STZ sowie der dafür zur Verfügung stehenden Mittel auf den gesamten Bezirk. Gleichzeitig muss jeweils eine effektive Aufgabenerfüllung gewährleistet sein. Dies kann aus fachlicher Sicht mit den gegenwärtigen Finanzmitteln nur durch eine Konzentration der vorhandenen Mittel und damit eine Begrenzung der Zahl der besser ausgestatteten Stadtteilzentren realisiert werden. Ab dem 01.01.2010 kann daher pro Prognoseraum nur ein Stadtteilzentrum (STZ) durch das Bezirksamt gefördert werden (Bereits in der aktuellen Kooperationsvereinbarung ist in zwei der fünf Prognoseräume nur ein SKZ für jeweils zwei Bezirksregionen zuständig.). Das Bezirksamt nimmt die Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer dezentraler Formen und Angebote von Stadtteilarbeit sehr ernst und ist sich besonderer regionaler Bedarfe bewusst. Gleichzeitig gibt es das Interesse, die gewachsene dezentrale Struktur nicht zu zerschlagen. Deshalb wird die zusätzliche Einrichtung von drei – konzeptionell ebenfalls in der Rahmenstrategie soziale Stadt vorgesehenen – Sozialen Treffpunkten angestrebt. Aus den bisher vorhandenen Mitteln sind STZ und Soziale Treffpunkte zugleich jedoch nicht so zu finanzieren, dass zumindest ansatzweise eine Auskömmlichkeit der Ressourcen unterstellt werden könnte. Deshalb werden hier zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 105.000 € benötigt (s. 4. – Finanzierung). Die bisher als SKZ agierenden Träger im Bezirk Lichtenberg erhalten die Möglichkeit, sich als STZ zu bewerben. Vorbehaltlich einer zusätzlichen Förderung oder einer veränderten Förderstruktur (s. 4. – Finanzierung) besteht alternativ die Möglichkeit, sich als Sozialer Treffpunkt im Stadtteil zu bewerben. Um eine Kontinuität in der Arbeit der STZ zu gewährleisten wird eine mehrjährige Förderung von zwei Jahren (unter Vorbehalt eines gültigen Doppelhaushaltes) angestrebt. Die Arbeit der STZ wird jährlich durch das Bezirksamt evaluiert. Die Förderung der STZ erfolgt in Form einer Zuwendung (Zuwendungsbescheid) inklusive einer abzuschließenden Zielvereinbarung mit konkreten, spezifischen und messbaren Zielformulierungen für die jeweiligen Bezirksregionen. Der
Zuwendungsbescheid enthält eine Leistungsbeschreibung mit allgemeinen
Forderungen in Bezug auf Mindestausstattung, Lage der Einrichtung,
Zugänglichkeit, Angebotspalette etc. und eine detaillierte Aufgabenbeschreibung
(s. 3. – Standards und Aufgaben). 2. Stadtteilarbeit2.1 Definition
Stadtteilarbeit, im Sinne des bezirklichen Verständnisses von Gemeinwesenarbeit, ist dem Wesen nach eine ressourcenorientierte und präventive Arbeit. Der
Stadtteil prägt Lebensbedingungen und Verhaltensweisen von Menschen, diese aber
prägen auch die Struktur des Stadtteils. Die Bürger/innen gestalten den
Stadtteil (ob gezielt oder ungewollt) mit. Ziel der Stadtteilarbeit ist es
deshalb, den Betroffenen diesen Zusammenhang bewusst zu machen und sie
hierdurch für individuelle und umfeldbezogene Veränderungen zu motivieren. Sie hat auch zum Ziel, entstehende Problemlagen in
einzelnen Stadtteilen und Kiezen zeitig zu erkennen und im Verbund von Bürgern
und Verwaltung frühestmöglich Gegenstrategien zu entwickeln. Stadtteilarbeit entsprechend der Konzeption zur bezirklichen Gemeinwesenentwicklung besteht daher unter anderem aus: Motivation (1) Ermöglichung von Kontakten mit Verantwortlichen für die Stadtteilentwicklung in Politik und Verwaltung; Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zu informellen und formellen Mitwirkungsmöglichkeiten an demokratischen Entscheidungsprozessen (2) Motivierung zu und Unterstützung von freiwilliger Betätigung zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Aktivierung (1) Anregung und praktische Hilfe bei Gründung von Gruppen, Projekten und Initiativen; Vermittlung bei Konflikten und Problemen der Selbsthilfegruppen und Projekte (2) Unterstützung der sozial-kulturellen Selbstorganisation sowie der kulturellen und kreativen Eigenbetätigung von Menschen unterschiedlicher Nationalität oder Herkunft Begleitung (1) Unterstützung der Selbstorganisation der Bürger/innen durch die Bereitstellung von Räumen ggf. zur eigenverantwortlichen Nutzung (2) Aktivierung der Bürger/innen für gegenseitige Hilfeleistungen und bürgerschaftliches Engagement; Vermittlung von Nachbarschaftshilfe und Bereitstellung gemeinschaftlich nutzbarer Infrastruktur; Aktivierung und Weitergabe von Erfahrungswissen (3) Gemeinsame Analyse der Bedarfslage im Stadtteil mit Bürgern/innen Gestaltung (1) Erschließung von Einsatzfeldern für freiwillige soziale Arbeit; Gewinnung, Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen; Fachveranstaltungen zu selbsthilferelevanten Themen; Förderung von Nachbarschaftsbeziehungen und Aktivitäten (2) Sozio-kulturelle Veranstaltungen sowie Angebote zur kulturellen und kreativen Eigenbetätigung; Informations- und Diskussionsveranstaltungen; Kurse und Neigungsgruppen 2.2 Stadtteilzentren als Träger der Stadtteilarbeit
Die Stadtteilzentren sind Schnittstellen in einem über den ganzen Bezirk ausgelegten Netzwerk sozial-kulturell tätiger Strukturen. Das einzelne Stadtteilzentrum ist nicht nur ein Ort, sondern auch eine Methode der Bündelung von ideellen und materiellen Ressourcen, von Kommunikationsmöglichkeiten, Informationen und Angeboten. Sie wirken mit ihren Standorten und Räumen als regionale Netzwerke. Sie sind Orte des Engagements, der Partizipation und der Integration. 3. Standards und Aufgaben der Stadtteilzentren und Sozialen TreffpunkteDie hier beschriebenen Aufgaben der Sozialen Treffpunkte und der Stadtteilzentren orientieren sich an der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung vom 20.05.2008. Stadtteilzentren
kommt in der Bezirksregion eine besondere Rolle zu. Sie sind wichtige
Kristallisationspunkte im Sozialraum, indem sie über unterschiedliche Zugänge
vielfältiges Wissen zu Bedarfslagen, Ressourcen und Partnern im Stadtteil
gewinnen, daraus Handlungsbedarfe ableiten und sinnvolle Entwicklungsprozesse
in der Bezirksregion in die Wege leiten. Dies erfolgt durch das Anpassen
bestehender oder Initiieren neuer Angebote in eigener Trägerschaft oder mit
geeigneten Partnern. Als Verantwortungsträger für
Vernetzungsprozesse in ihrem Prognoseraum mit den dazugehörigen
Bezirksregionen und als Katalysatoren für die Bedürfnisse der Anwohnerschaft
sind die Stadtteilzentren zudem wichtige Partner der öffentlichen Verwaltung. In Ergänzung zu den Stadtteilzentren
ist ein Sozialer Treffpunkt eine in einem Gebäude oder einem Gebäudeteil
befindliche, zu bestimmten Zeiten für jedermann offene regionale
Begegnungsstätte zur Unterstützung integrativer, sozialen Zusammenhalt und
Gemeinwohl stärkender sowie partizipativer Prozesse, in der ein
bedarfsabhängiger Mix unterschiedlicher Formen sozialer, sozial- und
soziokultureller Arbeit stattfindet, möglichst ein offener Kommunikationsraum
zu Begegnung und Gespräch besteht und deren Ressourcen auch für freie Gruppen,
Initiativen und Vereine zur Verfügung stehen.
4. Finanzierung der StadtteilzentrenAb 2010 wird das Bezirksamt anteilig fünf STZ finanzieren. Die Träger müssen die Mittel zur Erfüllung der Zielvereinbarung (zum Erbringen der vereinbarten Leistungen und zum Erreichen der Ziele) einsetzen, allerdings bestehen keine Vorgaben zum Verhältnis von Personal- und Sachkosten. Jedes STZ erhält eine Mindestförderung von 35.000 € und eine zusätzliche Förderung je nach Anzahl der Einwohner/innen pro Prognoseraum:
Zusätzlich
sind zur Finanzierung der Sozialen Treffpunkte 105.000 € notwendig (3 x
35.000 €). Alternativ müssten die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 425.000 € folgendermaßen aufgeteilt werden:
Anlage In Berlin wurden Ende 2006 einheitliche
Planungsregionen (LOR – lebensweltlich orientierte Räume) beschlossen.
In drei Ebenen sind berlineinheitlich vergleichbare Räume abgestimmt und
festgelegt.
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