Drucksache - DS/1388/VI  

 
 
Betreff: Förderung von Stadtteilarbeit in Lichtenberg ab 2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRinSchulSportSozBzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.07.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Bedingt durch gewachsene Anforderungen sowie veränderte landesweite Rahmenbeding­ungen zeichnete sich seit 2008 die Notwendigkeit einer Neustrukturierung der Lichtenberger Stadtteilarbeit ab.

Im Juli 2008 wurden entsprechende Überlegungen erstmals dem Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen vorgetragen. In den seither vergangenen 11 Monaten wurden durch das Bezirksamt in einem breit angelegten Diskussionsprozess unter Einbeziehung des Steuerungsdienstes, des Ausschusses, der sozio-kulturellen Zentren sowie verschiedener Fachämter auf mehreren Ebenen Vorschläge zur Umsetzung entwickelt und diskutiert.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Sozialamtes, des Steuerungsdienstes, des Ausschusses für Soziales und Mieterinteressen und der sozio-kulturellen Zentren, erarbeitete einen gemeinsamen Vorschlag, der im Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen im Februar 2009 vorgestellt wurde.

Außerdem war dieser im April 2009 Diskussionsgrundlage eines Workshops (zugleich Sondersitzung des Ausschusses).

Im Ergebnis hat das Bezirksamt dem Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen am 17.06.2009 die in der Anlage beigefügte Vorlage zur Förderung der Stadtteilarbeit ab 2010 vorgestellt. Diese orientiert sich im Kern am Konzept der o.g. Arbeitsgruppe sowie der Rahmenstrategie soziale Stadt vom Mai 2008, konkretisiert die künftigen Aufgaben und nimmt wichtige Hinweise aus der Diskussion auf.

Die Vorlage wurde vom Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen einstimmig zur Kenntnis genommen, die Vorbereitung der Umsetzung wurde empfohlen.

Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der BVV sowie der Beschlussfassung zum Haushalt 2010/2011 im Abgeordnetenhaus.

Die Organisation der sozialräumlichen Planungskoordination entsprechend der landesweit vereinbarten Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung wird durch einen gesonderten Beschluss des Bezirksamtes der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

Emmrich                                                                           Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                                    Bezirksstadträtin für

                                                                                          Schule, Sport, Soziales

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                                                                                         17.06.2009

Abt. Schule, Sport und Soziales

Bezirksstadträtin

 

 

Vorlage zum Konzept

Förderung von Stadtteilarbeit ab 2010

Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen 17.06.09

 

 

1. Allgemeines

 

Der Bezirk Lichtenberg kann auf eine gewachsene Struktur von unterschiedlichen Trägern der Stadtteilarbeit zurückgreifen. Die Anforderungen an die Träger der Stadtteilarbeit sind in den vergangenen Jahren aus bezirklichen Schwerpunktsetzungen heraus gestiegen (z.B. Stärkung der Rolle der sozio-kulturellen Zentren bei der Weiterentwicklung des Konzeptes des Lichtenberger Bürgerhaushaltes). Parallel dazu sieht die zwischen­zeitlich landesweit vereinbarte Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung eine besondere Rolle und Funktion dezentraler Zentren für Stadtteilarbeit für die Entwicklung von Stadtteilen und Bezirksregionen vor. Die Planung und Berichterstattung in Lichtenberg und Berlin erfolgt mittlerweile zunehmend auf Ebene der Bezirksregionen und der 5 Prognoseräume (s. Anlage).

Die derzeitige – historisch gewachsene – Struktur der sozio-kulturellen Zentren (SKZ) umfasst 8 SKZ.

Diese veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine entsprechende Anpassung der bestehenden Strukturen der Stadtteil- und Gemein­wesenarbeit im Bezirk Lichtenberg.

Rechtzeitig vor Auslaufen der 2. Kooperationsvereinbarung mit den SKZ (Laufzeit 2006-2008) wurde deshalb intensiv an einer neuen Konzeption gearbeitet. Um allen an diesem Diskussionsprozess beteiligten Akteuren (Bezirksamt, Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen der BVV, diverse Fachämter und Vertreter der Trägerschaft im Bezirk) die notwendige Zeit einzuräumen, wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung um ein Jahr (bis Ende 2009) verlängert.

Diese Vorlage wurde in Würdigung der Ergebnisse des intensiven Diskussionsprozesses (AG’s, Workshops und Diskussionen im Bezirksamt und im Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen) erstellt. Die in den Diskussionen geäußerte Kritik sowie die Anmerkungen und Hinweise wurden aufgenommen und haben zu einer nochmaligen Prüfung der Strukturüberlegungen geführt.

Im Ergebnis wird mit dieser Vorlage an dem bereits früher zur Diskussion gestellten und seinerzeit durch die gemeinsame Arbeitsgruppe unter Beteiligung von SKZ und Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen erarbeiteten Strukturvorschlag angeknüpft. Wesentliche Zielsetzung einer inhaltlichen und organisatorischen Neustrukturierung bleibt dabei die inhaltliche Aufwertung und funktionale Stärkung des bisherigen Modells SKZ und damit eine Wandlung zum Stadtteilzentrum (STZ) sowie ein Erhalt der bisher gewachsenen Strukturen.

Dazu gehört eine klare und nachvollziehbare regionale Zuordnung der STZ sowie der dafür zur Verfügung stehenden Mittel auf den gesamten Bezirk. Gleichzeitig muss jeweils eine effektive Aufgabenerfüllung gewährleistet sein. Dies kann aus fachlicher Sicht mit den gegenwärtigen Finanzmitteln nur durch eine Konzentration der vorhandenen Mittel und damit eine Begrenzung der Zahl der besser ausgestatteten Stadtteilzentren realisiert werden. Ab dem 01.01.2010 kann daher pro Prognoseraum nur ein Stadtteilzentrum (STZ) durch das Bezirksamt gefördert werden (Bereits in der aktuellen Kooperationsvereinbarung ist in zwei der fünf Prognoseräume nur ein SKZ für jeweils zwei Bezirksregionen zuständig.).

Das Bezirksamt nimmt die Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer dezentraler Formen und Angebote von Stadtteilarbeit sehr ernst und ist sich besonderer regionaler Bedarfe bewusst. Gleichzeitig gibt es das Interesse, die gewachsene dezentrale Struktur nicht zu zerschlagen. Deshalb wird die zusätzliche Einrichtung von drei – konzeptionell ebenfalls in der Rahmenstrategie soziale Stadt vorgesehenen – Sozialen Treff­punkten angestrebt.

Aus den bisher vorhandenen Mitteln sind STZ und Soziale Treffpunkte zugleich jedoch nicht so zu finanzieren, dass zumindest ansatzweise eine Auskömmlichkeit der Ressourcen unterstellt werden könnte. Deshalb werden hier zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 105.000 € benötigt (s. 4. – Finanzierung).

Die bisher als SKZ agierenden Träger im Bezirk Lichtenberg erhalten die Möglichkeit, sich als STZ zu bewerben. Vorbehaltlich einer zusätzlichen Förderung oder einer veränderten Förderstruktur (s. 4. – Finanzierung) besteht alternativ die Möglichkeit, sich als Sozialer Treffpunkt im Stadtteil zu bewerben.

Um eine Kontinuität in der Arbeit der STZ zu gewährleisten wird eine mehrjährige Förderung von zwei Jahren (unter Vorbehalt eines gültigen Doppelhaushaltes) angestrebt.

Die Arbeit der STZ wird jährlich durch das Bezirksamt evaluiert.

Die Förderung der STZ erfolgt in Form einer Zuwendung (Zuwendungsbescheid) inklusive einer abzuschließenden Zielvereinbarung mit konkreten, spezifischen und messbaren Zielformulierungen für die jeweiligen Bezirksregionen.

Der Zuwendungsbescheid enthält eine Leistungsbeschreibung mit allgemeinen Forderungen in Bezug auf Mindestausstattung, Lage der Einrichtung, Zugänglichkeit, Angebotspalette etc. und eine detaillierte Aufgabenbeschreibung (s. 3. – Standards und Aufgaben).

 

2.   Stadtteilarbeit

2.1     Definition

Stadtteilarbeit, im Sinne des bezirklichen Verständnisses von Gemeinwesenarbeit, ist dem Wesen nach eine ressourcenorientierte und präventive Arbeit.

Der Stadtteil prägt Lebensbedingungen und Verhaltensweisen von Menschen, diese aber prägen auch die Struktur des Stadtteils. Die Bürger/innen gestalten den Stadtteil (ob gezielt oder ungewollt) mit. Ziel der Stadtteilarbeit ist es deshalb, den Betroffenen diesen Zusammenhang bewusst zu machen und sie hierdurch für individuelle und umfeldbezogene Veränderungen zu motivieren. Sie hat auch zum Ziel, entstehende Problemlagen in einzelnen Stadtteilen und Kiezen zeitig zu erkennen und im Verbund von Bürgern und Verwaltung frühestmöglich Gegenstrategien zu entwickeln.

 

Stadtteilarbeit entsprechend der Konzeption zur bezirklichen Gemeinwesenentwicklung besteht daher unter anderem aus:

 

Motivation

(1)   Ermöglichung von Kontakten mit Verantwortlichen für die Stadtteilentwicklung in Politik und Verwaltung; Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zu informellen und formellen Mitwirkungsmöglichkeiten an demokratischen Entscheidungsprozessen

(2)   Motivierung zu und Unterstützung von freiwilliger Betätigung zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil

 

Aktivierung

(1)   Anregung und praktische Hilfe bei Gründung von Gruppen, Projekten und Initiativen; Vermittlung bei Konflikten und Problemen der Selbsthilfegruppen und Projekte

(2)   Unterstützung der sozial-kulturellen Selbstorganisation sowie der kulturellen und kreativen Eigenbetätigung von Menschen unterschiedlicher Nationalität oder Herkunft

 

Begleitung

(1)   Unterstützung der Selbstorganisation der Bürger/innen durch die Bereitstellung von Räumen ggf. zur eigenverantwortlichen Nutzung

(2)   Aktivierung der Bürger/innen für gegenseitige Hilfeleistungen und bürgerschaftliches Engagement; Vermittlung von Nachbarschaftshilfe und Bereitstellung gemeinschaftlich nutzbarer Infrastruktur; Aktivierung und Weitergabe von Erfahrungswissen

(3)   Gemeinsame Analyse der Bedarfslage im Stadtteil mit Bürgern/innen

 

Gestaltung

(1)   Erschließung von Einsatzfeldern für freiwillige soziale Arbeit; Gewinnung, Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen; Fachveran­staltungen zu selbsthilferelevanten Themen; Förderung von Nachbarschaftsbeziehungen und Aktivitäten

(2)   Sozio-kulturelle Veranstaltungen sowie Angebote zur kulturellen und kreativen Eigenbetätigung; Informations- und Diskussionsveran­staltungen; Kurse und Neigungsgruppen

 

2.2     Stadtteilzentren als Träger der Stadtteilarbeit

Die Stadtteilzentren sind Schnittstellen in einem über den ganzen Bezirk ausgelegten Netzwerk sozial-kulturell tätiger Strukturen. Das einzelne Stadtteilzentrum ist nicht nur ein Ort, sondern auch eine Methode der Bündelung von ideellen und materiellen Ressourcen, von Kommunikations­möglichkeiten, Informationen und Angeboten.

Sie wirken mit ihren Standorten und Räumen als regionale Netzwerke. Sie sind Orte des Engagements, der Partizipation und der Integration.

 


3. Standards und Aufgaben der Stadtteilzentren und Sozialen Treffpunkte

 

Die hier beschriebenen Aufgaben der Sozialen Treffpunkte und der Stadtteilzentren orientieren sich an der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung vom 20.05.2008.

 

Stadtteilzentren kommt in der Bezirksregion eine besondere Rolle zu. Sie sind wichtige Kristallisationspunkte im Sozialraum, indem sie über unterschiedliche Zugänge vielfältiges Wissen zu Bedarfslagen, Ressourcen und Partnern im Stadtteil gewinnen, daraus Handlungsbedarfe ableiten und sinnvolle Entwicklungsprozesse in der Bezirksregion in die Wege leiten. Dies erfolgt durch das Anpassen bestehender oder Initiieren neuer Angebote in eigener Trägerschaft oder mit geeigneten Partnern.

Als Verantwortungsträger für Vernetzungsprozesse in ihrem Prognoseraum mit den dazu­gehörigen Bezirksregionen und als Katalysatoren für die Bedürfnisse der Anwohnerschaft sind die Stadtteilzentren zudem wichtige Partner der öffentlichen Verwaltung.

 

In Ergänzung zu den Stadtteilzentren ist ein Sozialer Treffpunkt eine in einem Gebäude oder einem Gebäudeteil befindliche, zu bestimmten Zeiten für jedermann offene regionale Begegnungsstätte zur Unterstützung integrativer, sozialen Zusammenhalt und Gemeinwohl stärkender sowie partizipativer Prozesse, in der ein bedarfsabhängiger Mix unterschiedlicher Formen sozialer, sozial- und soziokultureller Arbeit stattfindet, möglichst ein offener Kommunikationsraum zu Begegnung und Gespräch besteht und deren Ressourcen auch für freie Gruppen, Initiativen und Vereine zur Verfügung stehen.

 

 

 

Stadtteilzentrum und Sozialer Treffpunkt

zusätzlich nur Stadtteilzentrum

 

Öffnungszeiten

 

Der Träger sichert bedarfsgerechte Öffnungszeiten; mindestens von Montag bis Freitag, 10.00 bis 18.00 Uhr.

Darüber hinaus werden an Wochenenden bei Bedarf Angebote und Veranstaltungen vorgehalten.

 

 

 

Ausstattung

 

 

Vorhandensein von Mindeststandards an Räumen: mind. 1 Raum für offene Kommunikation/Gruppenarbeit (u.a. für Selbsthilfe­gruppen oder Initiativen), 1 Büroraum

 

behindertengerechte Ausstattung: barrierefreier Zugang, Behindertentoilette

 

 

Vorhandensein eines größeren Veranstaltungs­raumes (für ca. 80 Personen)


 

 

Personal

 

Mindeststandards der Leitung:

·        regelmäßige Erreichbarkeit vor Ort

·        personelle Kontinuität

·        ausreichende fachliche Qualifikationen, (z.B. Kenntnisse über Stadtteilarbeit/Gemeinwesenarbeit, Erfahrungen in Arbeit mit Gruppen und Umgang mit Personal)

 

Personelle Ergänzung durch ehrenamtliche sowie zeitlich befristete Mitarbeiter/innen (ÖBS, MAE, Zivildienstleistende, Praktikanten/innen)

 

 

 

·        mehrjährige Erfahrungen in der Stadtteilarbeit/ Gemeinwesenarbeit

·        Erfahrungen in der Moderation von Prozessen und Gruppen

·        Erfahrungen mit Vernetzungs-, Koordinations- sowie Managementaufgaben

 

Schnittstelle

 

Bürger/innen

 

in der Bezirksregion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anregung, teilweise Gestaltung oder Organisation von Initiativen, Aktivitäten und Angeboten, insbesondere in folgenden Bereichen:

 

Förderung von Nachbarschaftsarbeit, Selbsthilfe und Ehrenamt

 

Information, Beratung und Vermittlung von Ratsuchenden zu Hilfeformen, insbesondere zu möglichen Formen der Selbsthilfe und ehrenamtlicher Hilfe

 

Erschließung von Einsatzfeldern für freiwillige soziale Arbeit; Gewinnung, Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen; Fachveranstaltungen zu selbsthilferelevanten Themen

 

Aktivierung der Bürger/innen für gegenseitige Hilfeleistungen und bürgerschaftliches Engagement; Vermittlung von Nachbar­schaftshilfe und Bereitstellung gemeinschaftlich nutzbarer Infra­struktur; Aktivierung und Weitergabe von Erfahrungswissen

 

Anregung und praktische Hilfe bei Gründung von Gruppen, Projekten und Initiativen; Vermittlung bei Konflikten und Problemen

 

Unterstützung der Selbstorganisationen der Bürger/innen (Bereitstellung von Räumen, Technik; eigenverantwortl. Nutzung)

 

Soziokulturelle Veranstaltungen sowie Angebote zur kulturellen und kreativen Eigenbetätigung; Informations- und Diskussions­veranstaltungen; Kurse und Neigungsgruppen

 

Sozialpädagogische Angebote zur Gewaltprävention; Mediation bei Konflikten zwischen Gruppen im Stadtteil

 

Maßgebliche Grundlagen und angebotsübergreifende Ziel­setzungen hierfür sind:

·     eine aktuelle und bürgernahe Öffentlichkeitsarbeit

·     die Wahrung von Überparteilichkeit und weltanschaulicher Neutralität

·     die Beachtung der grundsätzlichen und bezirklichen Ziele von Gender Mainstreaming und Geschlechtergerechtigkeit

·     die Förderung von Integration und kultureller Vielfalt

·     die Förderung von Demokratie und Toleranz

 

 

Koordinierung und Begleitung der Prozesse um die Gemeinwesenentwicklung, insbesondere zum Bürgerhaushalt (zur jeweils gültigen Rahmenkonzeption) und zu den Stadtentwick­lungszielen in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern sowie dem Bezirksamt; insbesondere durch:

 

·        Information und Mobilisierung der Bürgerschaft

·        Durchführung von Informationsveranstaltungen über Ziele und Ablauf des Bürgerhaushaltes

·        stärkere Einbeziehung von Migranten/innen in das Partizipationsverfahren Bürgerhaushalt

·        Organisation und Moderation der Stadtteil­konferenzen gemeinsam mit dem Stadtteil­management

·        Diskussion mit den Bürger/innen zu Stadtteil­zielen und ggf. daraus resultierenden Maß­nahmen

·        Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durch­führung der Gemeinwesenkonferenz

 

 

 

Initiierung von Stadtteilfesten und anderer Anlässe für Begegnungen und die Belebung des Stadtteils

 

 

Schnittstelle

 

Träger

 

in der Bezirksregion

 

 

Aufbau eines Kooperations- und Informations­netzwerkes mit wichtigen Schlüsselpersonen im Prognoseraum (und den dazugehörigen Bezirks­regionen) und stetiger Kontakt zum Stadtteilmana­gement

 

Durchführung/Leitung einer regelmäßigen lokalen Akteursrunde (mit Trägern, Wohnungs­eigentümern, Partner der Wirtschaft) zu relevanten Themen und Projekten in der Bezirksregion

 

Anlass- oder zielbezogene Koordination, Kooperation, Vernetzung und Ressourcen­bündelung von Initiativen, Projekten etc. im Prognoseraum

 


 

 

Schnittstelle

 

Verwaltung

 

Erstellung einer monatlichen Besucherstatistik entsprechend der Vorgabe des Bezirksamtes (monatlich zum 5. des Folgemonats) mit der Angabe, zu wie viel Prozent das Projekt aus Zuwendungs­mitteln des Bezirksamtes gefördert wird

 

Erstellung eines Sachberichtes bis zum 31.03. des Folgejahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schnittstelle zwischen Bezirksamtsverwaltung und Bezirksregion (verlässlicher Ansprechpartner sowohl für Träger und Akteure im Prognoseraum, als auch für die Verwaltung)

 

Mitarbeit in Fachgremien des Bezirkes und fachlicher Austausch mit dem Bezirksamt

 

Beteiligung und Unterstützung bezirklicher Groß­veranstaltungen

 

Aktive Teilnahme am Evaluationsprozess; Bereit­schaft zum Abschluss von Zielvereinbarungen

 


4. Finanzierung der Stadtteilzentren

 

Ab 2010 wird das Bezirksamt anteilig fünf STZ finanzieren. Die Träger müssen die Mittel zur Erfüllung der Zielvereinbarung (zum Erbringen der vereinbarten Leistungen und zum Erreichen der Ziele) einsetzen, allerdings bestehen keine Vorgaben zum Verhältnis von Personal- und Sach­kosten.

Jedes STZ erhält eine Mindestförderung von 35.000 € und eine zusätzliche Förderung je nach Anzahl der Einwohner/innen pro Prognoseraum:

Prognoseraum

Bezirksregionen

Mindest-
förderung 35 T€

Einwohner/

Prognoseraum

Zuschlag

nach Einwohnerzahl

Förderung STZ

gesamt

Hohenschönhausen Nord

 Malchow,Wartenberg,Falkenberg

35.000 €

57.745

59.806 €

94.806 €

 Neu Hohenschönhausen Nord

 Neu Hohenschönhausen Süd

Hohenschönhausen Süd

 Alt Hohenschönhausen Nord

35.000 €

41.780

43.271 €

78.271 €

 Alt Hohenschönhausen Süd

Lichtenberg Nord

 Fennpfuhl

35.000 €

53.323

(ohne FAS)

55.226 €

90.226 €

 Alt Lichtenberg

 Frankfurter Allee Süd

Lichtenberg Mitte

 Neu Lichtenberg

35.000 €

65.147

67.472 €

102.472 €

 Friedrichsfelde Nord

 Friedrichsfelde Süd

Lichtenberg Süd

 Rummelsburger Bucht

35.000 €

23.391

24.226 €

59.226 €

 Karlshorst

Gesamt

 

175.000 €

241.386

(ohne FAS)  

250.000 €

425.000 €

 

Zusätzlich sind zur Finanzierung der Sozialen Treffpunkte 105.000 € notwendig (3 x 35.000 €).


Alternativ müssten die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 425.000 € folgendermaßen aufgeteilt werden:

Prognoseraum

Bezirksregionen

Mindest-
förderung 35 T€

Einwohner/

Prognoseraum

Zuschlag

nach Einwohnerzahl

Förderung STZ

gesamt

Hohenschönhausen Nord

 Malchow,Wartenberg,Falkenberg

35.000 €

57.745

34.687 €

69.687 €

 Neu Hohenschönhausen Nord

 Neu Hohenschönhausen Süd

Hohenschönhausen Süd

 Alt Hohenschönhausen Nord

35.000 €

41.780

 

25.097 €

60.097 €

 Alt Hohenschönhausen Süd

Lichtenberg Nord

 Fennpfuhl

35.000 €

53.323

(ohne FAS)

32.031 €

67.031 €

 Alt Lichtenberg

 Frankfurter Allee Süd (Kiezspinne FAS e.V.)

Lichtenberg Mitte

 Neu Lichtenberg

35.000 €

65.147

39.134 €

74.134 €

 Friedrichsfelde Nord

 Friedrichsfelde Süd

Lichtenberg Süd

 Rummelsburger Bucht

35.000 €

23.391

14.051 €

49.051 €

 Karlshorst

Gesamt

 

175.000 €

251.290

145.000 €

320.000 €

 

Förderung Soziale Treffpunkte

Anzahl

Summe

3

 35.000 €

Gesamt

               105.000 €

 

 

Anlage

 

In Berlin wurden Ende 2006 einheitliche Planungsregionen (LOR – lebensweltlich orientierte Räume) beschlossen. In drei Ebenen sind berlineinheitlich vergleichbare Räume abgestimmt und festgelegt.

Prognoseräume (5)

Bezirksregionen (13)

Planungsräume (32)

Hohenschönhausen Nord

  • Malchow, Wartenberg, Falkenberg

 

 

 

  • Neu Hohenschönhausen Nord

 

 

 

  • Neu Hohenschönhausen Süd

 

01 Dorf Malchow

02 Dorf Wartenberg

03 Dorf Falkenberg

04 Falkenberg Ost

05 Falkenberg West

06 Wartenberg Süd

07 Wartenberg Nord

08 Zingster Straße Ost

09 Zingster Straße West

10 Mühlengrund

Hohenschönhausen Süd

  • Alt Hohenschönhausen Nord

 

 

  • Alt Hohenschönhausen Süd

11 Malchower Weg

12 Hauptstraße

13 Orankesee

14 Große-Leege-Straße

15 Landsberger Allee

16 Weiße Taube

Lichtenberg Nord

 

  • Fennpfuhl

 

  • Alt Lichtenberg

 

  • Frankfurter Allee Süd

17 Hohenschönhausener Straße

18 Fennpfuhl West

19 Fennpfuhl Ost

20 Herzbergstraße

21 Rüdigerstraße

22 Frankfurter Allee Süd

Lichtenberg Mitte

  • Neu Lichtenberg

 

 

  • Friedrichsfelde Nord

 

  • Friedrichsfelde Süd

23 Victoriastadt

24 Weitlingstraße

25 Rosenfelder Ring

26 Gensinger Straße

27 Tierpark

28 Sewanstraße

Lichtenberg Süd

  • Rummelsburger Bucht

 

  • Karlshorst

29 Rummelsburg

30 Karlhorst West

31 Karlshorst Nord

32 Karlshorst Süd

 

 

 
 

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