Drucksache - DS/1377/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, sich bei
den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass
eindeutige rechtliche Regelungen geschaffen werden, die Lärm und Geräusche, die
durch spielende Kinder entstehen, nicht durch Gerichte als Beeinträchtigung der
Lebensqualität von BürgerInnen ausgelegt werden dürfen. Keinesfalls soll
rechtlich zwischen Spiel- und Bolzplätzen, Kitas und Schulen unterschieden
werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Dem Ersuchen an das Bezirksamt kann entsprochen werden. Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind künftig
auch juristisch als sozial adäquadt und damit zumutbar zu beurteilen. Am 16. Februar 2010 trat die Änderung des
Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin in Kraft. Damit ist Berlin das erste
Bundesland, das eine Priviligierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen,
in ihr Landesrecht aufnimmt. Im Ersten Gesetz zur Änderung des
Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vom „(1) Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen,
sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung
kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit
zumutbar.“ Im Rundschreiben II Nr.1/ 2010 SenGUV vom 23.02.2010 heißt
es in den Auslegungshinweisen unter 2.dazu: „…..Sie gilt sowohl für verhaltensbedingte wie
auch für anlagenbedingte Geräusche, und ist damit auch für den Betrieb von
Kindertagesstätten, Schulen, Kinderspielplätzen, Bolzplätzen,
Freizeiteinrichtungen für Kinder und ähnliche Anlagen anzuwenden.
…..“ Von diesen Neuregelungen werden keine besonderen Änderungen
in der Verwaltung des Bezirksamtes Lichtenberg erwartet, da Kindergeräusche
bereits positive Berücksichtigung fanden. 10360
Berlin, den 06.2010 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
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