Drucksache - DS/1223/VI  

 
 
Betreff: Feinstaub in öffentlichen Einrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2009 
28. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bildung Entscheidung
05.05.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
02.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung erledigt   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
03.06.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung vertagt   
01.07.2009 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.07.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wird ersucht

1.    bei der Reinigung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere der Bildungseinrichtungen (Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen), des Bezirks Lichtenberg die Prämissen der Feinstaub-Richtlinien der EU umzusetzen und dabei auf die Erfahrungen und Erkenntnisse der Untersuchungen des Instituts für Lebensmittel und Arzneimittel sowie des Landesamts für Arbeitsschutz auf Schadstoffe in Klassenräumen in den Jahren 2002 - 2005 zurückzugreifen,

2.    die aktuellen Kosten zu ermitteln, die eine Erweiterung der Reinigung der oben genannten bezirkseigenen Einrichtungen beinhaltet – insbesondere zusätzliches Nasswischen 1x wöchentlich,

3.    die ermittelten Kosten nach Möglichkeit bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2010/2011 des Bezirks Lichtenberg zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Reinigung in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen erfolgt derzeit gemäß DIN 77400.

 

Das heißt konkret

  • Klassenräume werden wöchentlich 2 x feucht gereinigt.
  • Verkehrsflächen, Sportflächen, Speise- und Mehrzweckräume sowie
    Sanitärräume werden 5 x feucht gereinigt.
  • Verwaltungsräume werden 1 x wöchentlich feucht gereinigt.

 

In 2008 wurden dafür 1.660.450,00 EUR verausgabt.

 

Die EU Feinstaubrichtlinie 1999 / 30 / EG des Rates v. 22.4.1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel und Blei in der Luft gilt für die Luft im Sinne von Außenluft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen. Sie ist also nicht relevant für Innenräume.

 

In 2006 wurde vom Bezirksamt Lichtenberg die Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene im Institut für Lebensmitte, Arzneimittel und Tierseuchen im Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben ILAT/ BB Ges beauftragt, beispielhaft die Innenluftqualität in 2 Schulen zu untersuchen.

Darüber hinaus wurden Räume in 40 Schulen in 7 Berliner Bezirken untersucht.

 

Dabei wurde deutlich, dass die Feinstaubbelastung in den Räumen erheblich ist.

Beide Studien kommen zu dem Ergebnis, dass eine verbesserte Lüftung und eine verbesserte Reinigung die Feinstaubbelastung in den Klassenräumen vermindert.

                                                                                                                                    2

 

 

Es wurde empfohlen die Klassenräume täglich mit einfachen, Staub bindenden Verfahren (feucht wischen) zu reinigen, zuzüglich mindestens 1x nass wischen pro Woche.

 

Weiterhin wurde empfohlen das für die Feinstaubbelastung wesentliche Mobilisierungs- und Aufwirbelungspotential von Staub dadurch zu reduzieren, dass der Eintrag von außen minimiert wird (Sauberlaufzonen in Eingangsbereichen) und alle anderen Möglichkeiten der Vermeidung von Staub (Tafel statt trocken feucht wischen etc.) reduziert werden.

 

Im HHJ 2008 wurde eine Kostenschätzung nach neuem Leistungsverzeichnis mit gleicher Reinigungshäufigkeit der Klassenräume sowie aktuellen Preisen durchgeführt. Im Ergebnis kam es zu den jetzt im HHPL 2010 und 2011 eingeplanten Summen. Eine Erhöhung der Reinigungshäufigkeit auf 5 x wöchentlich würde weitere Mehrkosten in Höhe von ca. 35 - 40 %. ergeben.  

 

Mit der gegenwärtigen Neuausschreibung der Reinigungsleistungen in Schulen mit einer Wirksamkeit ab 4/2010 wurden folgende Bedingungen gestellt:

  • wöchentliche Reinigung der Klassenräume 1x feucht und 1x nass,
  • Verkehrsflächen, Sportflächen, Speise- und Mehrzweckräume sowie
    Sanitärräume 5x nass,
  • Verwaltungsräume 1x wöchentlich nass.

 

Durch die Nassreinigung im Verhältnis zur derzeitigen Feuchtreinigung wird eine Verbesserung der Qualität der Reinigungsleistungen erreicht. Die im Gutachten empfohlene Reinigungshäufigkeit (täglich) zur Verminderung der Feinstaubbelastung kann auch mit dem deutlich erhöhten Mitteleinsatz gegenüber 2008 nicht umgesetzt werden.

 

Die durch diese Neuausschreibung voraussichtlich entstehenden Kosten sind im Haushalt 2010 in Höhe von 2.440.600,00 EUR und in 2011 in Höhe von 2.465.600,00 EUR eingestellt.

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                     Dr. Prüfer

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen