Eine Ermäßigung erhalten Sie, wenn Sie einen Nachweis über folgende Leistungen oder Status vorlegen:
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Vollzeitstudium mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildung mit Ausbildungsvertrag
- Schulbesuch (Schüler*innen)
- Schulabschluss ohne anschließende Ausbildung oder Beschäftigung (bis 12 Monate nach dem Abschluss)
- Noch nicht schulpflichtige Kinder bei Eltern-Kind-Veranstaltungen
Weitere Ermäßigungen gelten für:
- Personen im Wehr- oder Zivildienst
- Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)
- Ehrenamtliche mit der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg
Bitte reichen Sie den Ermäßigungsnachweis per E-Mail als PDF- oder JPG-Datei ein. Achten Sie darauf, dass die Unterlagen gut lesbar und vollständig sind.
Das ermäßigte Kursentgelt beträgt in der Regel etwa 50 % des regulären Preises. Der Nachweis muss bereits bei der Anmeldung vorliegen – nachträgliche Ermäßigungen sind nicht möglich. Kurse, die bereits als ermäßigt ausgewiesen sind, können nicht weiter reduziert werden. Diese erkennen Sie daran, dass sie nur einen Preis in der Kursbeschreibung haben.