Entdecken Sie neue Horizonte, erweitern Sie Ihre Fähigkeiten und investieren in Ihre berufliche Bildung. Erfüllen Sie Ihre beruflichen Ziele und genießen zugleich eine Auszeit vom Arbeitsalltag, denn alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlich verankerten
Anspruch auf bis zu zehn Tage Bildungszeit in zwei Kalenderjahren.
Die Weiterbildung muss keinen unmittelbaren Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Sie können sich also auf vielfältige Weise weiterbilden und ausprobieren: Ihre Sprachkenntnisse auffrischen, etwas für die Gesundheit tun oder sich gesellschaftspolitisch fortbilden. Ein Mindestnutzen muss für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber aber vorhanden sein. Den Anerkennungsbescheid erhalten Sie über unser Servicebüro.
Schreiben Sie uns an: vhs@reinickendorf.berlin.de