SGB XII - Kapitel 8 - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69)
Weiterführende Regelungen des Bundes
Hinweis: Der Gesetzgeber hat die Rechtverordnung nicht vollständig neu erlassen, so dass die Ermächtigungsgrundlage und das Inkrafttreten noch aus der bisherigen Textfassung nach dem BSHG stammen, nicht aber dem geltenden Recht des SGB XII entsprechen.
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales