Ihre zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Sozialleistungen

Ansprechpartner:

Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde, in der Regel das Sozialamt, Jugendamt oder JobCenter in Ihrem Wohnbezirk bzw. das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.

Zudem kann bei direkter Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.