Aufenthalt

Pass

Einreise

Was benötige ich, um nach Deutschland einzureisen? Wenn Sie aus einem der Drittstaaten stammen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Einreisevisum. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Visapflicht. Weitere Informationen

Meldepflicht

Unter der Meldepflicht versteht man die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung bei einem Bürgeramt anmelden zu müssen. Dies gilt für Umzüge nach Berlin genauso wie für Umzüge innerhalb Berlins. Weitere Informationen

Schulpflicht

In Deutschland ist jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht besteht für zehn Schuljahre. Eine Befreiung ist grundsätzlich nicht möglich. Weitere Informationen

Aufenthaltsrecht

Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger aus der EU nach Berlin ziehen möchten, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen lediglich einen gültigen Personalausweis besitzen. Weitere Informationen

Asylverfahren

Um einen Asylantrag zu stellen, müssen Sie sich in Deutschland aufhalten. Ein Asylantrag kann nicht bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Sie müssen diesen Antrag persönlich einreichen. Weitere Informationen

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung dient Ihrer eigenen Sicherheit und ist Pflicht für alle Menschen in Deutschland. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankversicherung zu wählen. Weitere Informationen

Kontoeröffnung

Ein Bankkonto ist in Deutschland unverzichtbar, um Miete zu zahlen und Gehalt oder öffentliche Leistungen zu erhalten. Mit diesem Konto können Sie Online-Überweisungen, Ein- und Auszahlungen, Lastschriften sowie Geldkartengeschäfte tätigen. Weitere Informationen

Regeln des Zusammenlebens

Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde und sind Träger von Grund- und Menschenrechten – der Staat hat die Pflicht, diese Rechte zu verwirklichen. Jeder Mensch hat Menschenwürde und Rechte. Weitere Informationen

Aktuelles zum Thema Aufenthalt

Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, beschlossen, den Entwurf des „Gesetzes über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen. Dieses Gesetz soll nach dem aktuellen Planungsstand zum 1. Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung