Krankenversicherung

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Was ist eine Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung dient Ihrer eigenen Sicherheit und ist Pflicht für alle Menschen in Deutschland. Die Versicherung deckt die Kosten einer medizinischen Behandlung ab; das gilt auch und gerade dann, wenn man krankheitsbedingt selbst den Arzt nicht bezahlen kann. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankversicherung zu wählen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag werden von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber pflichtversichert. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber fast die Hälfte des Krankenkassenbeitrages übernimmt, außerdem werden automatisch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen.

Folgende Leistungen werden unter anderem vom Grundversicherungsschutz gesetzlicher Krankenkassen abgedeckt:
  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • zahnärztliche Grundversorgung
  • stationäre Aufenthalte und Behandlungen in Krankenhäusern
  • medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen für Schwangere und Entbindungen

Im Falle eines Arbeitsvertrags als Angestellte oder Angestellter besteht eine Versicherungspflicht. Wenn Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, kommt für Sie ggf. eine freiwillige gesetzliche Versicherung in Frage. Wir beraten Sie gerne dazu.

Ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber zur Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Private Krankenversicherungen bieten eine Auswahl an unterschiedlichen Versicherungspaketen an.

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger besteht für Sie unter Umständen noch ein Krankenversicherungsschutz durch die Krankenversicherung im Heimatland. Dieser umfasst nur medizinisch notwendige Behandlungen. Daher empfiehlt es sich, auch als EU-Bürgerin oder EU-Bürger möglichst zeitnah einer deutschen Krankenversicherung beizutreten. Einen Überblick verschaffen Ihnen die Flyer der EU-Gleichbehandlungsstelle, die in verschiedenen Sprachen erhältlich sind.

Geflüchtete in Berlin werden über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bei einer Krankenkasse angemeldet. In den ersten 15 Monaten des Aufenthalts besteht dabei ein nur begrenzter Anspruch auf medizinische Versorgung. Nähere Informationen finden Sie unter Gesundheit.

Wie kann ich mich krankenversichern?

Wenn Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, können Sie mit einem Antrag die Mitgliedschaft beantragen. Die jeweiligen Mitgliedsanträge finden Sie online auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse oder in den jeweiligen Servicestellen in Berlin.