Deutsch lernen

kachel_arbeit-und-bildung

Wo kann ich Deutsch lernen?

Wenn Sie die deutsche Sprache lernen möchten, können Sie einen Sprachkurs besuchen. Deutschkurse werden in verschiedenen Niveaustufen an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen in Berlin angeboten. Sie können Ihren Kurs z.B. an Volkshochschulen, privaten Sprachschulen, Sprachinstituten und Universitäten sowie in Kulturzentren und Vereinen belegen. In dieser Liste können Sie nach Sprachschulen in Berlin suchen. Alternativ oder ergänzend zu einem Sprachkurs können Sie einen Online-Kurs absolvieren.

Es gibt unterschiedliche Sprachstufenniveaus, die durch Abkürzungen angegeben werden (z.B. A1 oder B2). Einen Überblick über die verschiedenen Sprachstufenniveaus des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und deren jeweilige Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Referenzrahmens.

Kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen?

Ein Integrationskurs ist ein Deutschkurs mit einem ergänzenden Kursteil, in dem Wissen über die deutsche Geschichte, Kultur und das politische System vermittelt wird. Dieser Kursteil heißt „Orientierungskurs“. Der Integrationskurs wird von verschiedenen Trägern angeboten und vom BAMF koordiniert.

Ein Integrationskurs ist ein Deutschkurs mit einem ergänzenden Kursteil, in dem Wissen über die deutsche Geschichte, Kultur und das politische System vermittelt wird. Dieser Kursteil heißt „Orientierungskurs“. Der Integrationskurs wird von verschiedenen Trägern angeboten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert. Wenn Sie Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs haben, zahlen Sie selbst nur einen Kostenbeitrag von 2,20 Euro pro Unterrichtseinheit. Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtsstunden. Deshalb kostet Sie dieser gesamte Kurs 1.540 Euro. Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden entrichten. Den Anspruch haben Sie, wenn Sie das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, die zur Arbeit, zum Familiennachzug, wegen einer Flüchtlingsanerkennung bzw. der Zuerkennung subsidiären Schutzes oder zu bestimmten weiteren humanitären Zwecken erteilt wurde (§ 23 Abs. 2 oder Abs. 4, § 25 Abs. 4a Satz 3 oder § 25b des Aufenthaltsgesetzes). Sie können auch dann zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie langfristig Aufenthaltsberechtigte oder Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU-Staat und dadurch auch aufenthaltsberechtigt in Deutschland (§ 38a Aufenthaltsgesetz) sind. Keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs haben Minderjährige und junge Erwachsene, die die Schule besuchen, sowie Personen mit erkennbar geringem Integrationsbedarf – vor allem dann, wenn die- oder derjenige bereits ausreichend Deutsch spricht (Niveau B1).

Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abschließen, können Sie eine Rückerstattung der Hälfte des von Ihnen gezahlten Beitrags beantragen. Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, kann Ihnen der Kostenbeitrag zum Integrationskurs auch ganz erlassen werden.

Auch Asylsuchende im Asylverfahren können an einem geförderten Integrationskurs teilnehmen, wenn Kursplätze frei sind und wenn Sie aus Syrien, Eritrea oder Somalia kommen und kein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist.

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf einen geförderten Integrationskurs haben, können Sie bei vielen Sprachschulen an einem Integrationskurs oder vergleichbaren Angeboten teilnehmen, müssen dann aber die vollen Kosten selbst zahlen.

(Stand: Juli 2021)

Kann ich an einem landesfinanzierten Deutschkurs für Asylbewerberinnen und Asylbewerber teilnehmen?

Wenn Sie nicht an einem geförderten Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge teilnehmen dürfen, können Sie alternative landesfinanzierte Deutschkurse besuchen. Die Volkshochschulen (VHS) bieten in allen Bezirken Berlins kostenlose Deutschkurse für Geflüchtete an. Auf der mehrsprachigen Internetseite können Sie alle wichtigen Informationen für die Anmeldung finden.

Welche weiteren staatlich geförderten Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache gibt es?

Neben den allgemeinsprachlichen Deutschkursen gibt es berufsbezogene Deutschkurse. Die bundesfinanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß § 45a AufenthG ist ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Deutschkenntnisse bis zur Niveaustufe C2 GER verbessern möchten. Einen Anspruch auf Teilnahme haben Personen mit einem Aufenthaltstitel sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Auch Asylsuchende im Asylverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen an einem geförderten Integrationskurs teilnehmen. Die Kurse können mit Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und Arbeitsförderung verknüpft werden.

Geflüchtete ohne Zugang zu einem bundesgeförderten Berufssprachkurs können an landesfinanzierten Berufssprachkursen teilnehmen. Das Basissprachangebot des Landes Berlin wird durch die Landes-ESF Maßnahme der berufsbezogenen Sprachförderung für Geflüchtete ergänzt. Dieses Angebot wird durch ein Praktikum ergänzt.

Dieses Angebot wird durch ein Praktikum ergänzt. Speziell für Eltern mit Migrationshintergrund gibt es Elternkurse von der VHS, die während der Schulzeiten ihrer Kinder stattfinden.