Ein besonderes Beratungsangebot bietet die Einzelfallhilfe, um die Kinder und Jugendliche mit Behinderung intensiv und ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Konkret können das Maßnahmen der Frühförderung, Unterstützung in der Schule oder Hilfe zum Leben in der Gesellschaft sein. Die Einzelfallhilfe schließt die Arbeit mit der Familie des Menschen mit Behinderung und sein soziales Umfeld ein und hat das Ziel, ihn soweit wie möglich zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Die Einzelfallhilfe wird von sozialen Dienstleistern angeboten. Zuständig sind die Jugendämter der jeweiligen Bezirke.
Voraussetzungen sind:
- Sie sind sozialhilfebedürftig
- es liegt eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung vor
- Leistungen von der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem Rententräger und der Krankenkasse wurden abgelehnt
Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen finden Sie unter dem Thema Menschen mit Behinderung.