Wichtige Information: Coronavirus in Berlin
Bitte beachten Sie:
- Bis auf Weiteres findet Pandemie-bedingt vorerst keine Präsenzberatung statt.
- Die Beratung per E-Mail und Telefon findet weiterhin statt.
Inhaltsspalte
Meldepflicht

Was ist die Meldepflicht?
Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung müssen Sie sich bei einem Bürgeramt anmelden. Das gilt auch für Umzüge innerhalb Berlins. Als Touristin oder Tourist müssen Sie sich nicht anmelden.
Geflüchtete werden im Rahmen des Asylverfahrens registriert.
Wie melde ich mich in Berlin an?
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich bei einem der 40 Berliner Bürgerämtern an. Sie müssen dort persönlich erscheinen. Eine postalische Anmeldung ist nicht möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, online oder telefonisch (unter der Telefonnummer 115, die Behördennummer) einen Termin bei einem Bürgeramt in Ihrer Nähe zu vereinbaren. Um sich erfolgreich anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen zum Bürgeramt mitbringen:- einen Personalausweis oder Reisepass,
- ein Anmeldeformular,
- den Mietvertrag,
- eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mit einziehenden Kindern und ggf. Heiratsurkunden
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Willkommenszentrum Berlin
Das Willkommenszentrum ist pandemiebedingt für Präsenzberatungen aktuell nicht geöffnet. Die Beratung per E-Mail und Telefon findet weiterhin statt. Kontaktieren Sie uns unter
-
beratung@intmig.berlin.de
für die Terminvergabe und Beratung per E-Mail
-
Tel.: (030) 9017-23172
für die Vereinbarung telefonischer Beratungstermine -
Tel.: (030) 9017-23126
für das Sekretariat des Willkommenszentrums zu allgemeinen Fragen.