Die Telefonsprechstunde am 15. September 2023 entfällt.
Das Willkommenszentrum bleibt aufgrund einer Personalversammlung am 20. September geschlossen.

Phone consultation hour will be not available on September 15, 2023.
Willkommenszentrum will be closed due to a staff meeting on September 20.

Meldepflicht

Mehrere Menschen melden sich an oder registrieren sich in Berlin

Was ist die Meldepflicht?

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung müssen Sie sich bei einem Bürgeramt anmelden. Das gilt auch für Umzüge innerhalb Berlins. Als Touristin oder Tourist müssen Sie sich nicht anmelden.

Sollten Sie es nicht schaffen, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, reicht eine Terminvereinbarung aus um der Meldepflicht nachzukommen.

Geflüchtete werden im Rahmen des Asylverfahrens registriert.

Wie melde ich mich in Berlin an?

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich bei einem der Berliner Bürgerämtern an. Sie müssen dort persönlich erscheinen. Eine postalische Anmeldung ist nicht möglich. Eine Vertretung ist bei Vorlage einer Vollmacht und des Anmeldeformulars möglich.

Einen Termin können Sie entweder bei einem Bürgeramt in Ihrer Nähe online, wo verfügbare Termine regelmäßig aktualisiert werden, oder telefonisch unter der Telefonnummer 030 115 vereinbaren.

Um sich erfolgreich anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen zum Bürgeramt mitbringen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige,
  • ein Anmeldeformular,
  • den Mietvertrag,
  • eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
  • Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mit einziehenden Kindern und ggf. Heiratsurkunden

Bitte beachten Sie, dass das Willkommenszentrum für die Anmeldung nicht zuständig ist und auch keine Termine vergeben kann.