Kita

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In Deutschland werden viele Kinder in der Kindertagesstätte (kurz: KiTa) oder einer Kindertagespflegestelle betreut. In der KiTa lernen und spielen Kinder gemeinsam. Kinder gewinnen so neue Freundinnen und Freunde und lernen die deutsche Sprache. Dadurch werden sie besser für den Einstieg in die Schule vorbereitet. Auch wenn Sie selbst eine Ausbildung machen, arbeiten oder studieren und Kinder haben, werden Ihre Kinder in der KiTa durch ausgebildete Fachkräfte vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt betreut. In der KiTa bekommt Ihr Kind eine gute Betreuung und Förderung durch Erzieherinnen und Erzieher, die hierfür ausgebildet worden sind.

Wann kann ich mein Kind in die KiTa oder Kindertagespflegestelle geben?

Seit dem 1. Januar 2018 haben Kinder bereits von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung (5 – 7 Stunden täglich) in einer der KiTa oder Kindertagespflege. KiTas in Berlin können Sie über die KiTa-Datenbank auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden.

Wenn Sie als Geflüchtete oder Geflüchteter ihr Kind in einer KiTa anmelden möchten, wenden Sie sich an die Sozialarbeitenden oder die Heimleitung Ihrer Unterkunft, dort erhalten Sie weitere Informationen.

In jedem Berliner Bezirk gibt es mehrere Familienzentren. Sie bieten Familien ein umfangreiches Bildungs- und Freizeitangebot sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Es gibt zahlreiche offene Treffs, wo Sie einfach ohne Anmeldung vorbeischauen und sich mit anderen Eltern austauschen können. Im Mittelpunkt steht dabei eine entspannte Zeit zusammen mit Ihrem Kind. Besonders beliebt sind die Frühstücksveranstaltungen ‒ mal für alle, mal speziell für Alleinerziehende oder Mehrlingseltern, mal mit und mal ohne bestimmtes Thema, aber immer sehr anregend.

Die Standorte von Familienzentren finden Sie hier.

Was kostet ein KiTa-Platz?

Die Betreuung in der KiTa oder Kindertagespflege ist für alle Kinder kostenfrei. Nur für das Mittagessen müssen Sie einen Anteil der Kosten von derzeit 23 Euro monatlich übernehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sie beinhaltet auch Informationen zum KiTa-Gutschein.

Was ist eine Sprachstandsfeststellung? (Sprachförderung)

Alle Kinder, die im übernächsten Schuljahr schulpflichtig werden, müssen an einer vorschulischen Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Damit soll ein eventueller Bedarf für eine Sprachförderung erkannt werden, die die Kinder gut auf die Schulzeit vorbereitet. Sie werden von Ihrem Schulamt schriftlich zur Sprachstandsfeststellung Ihres Kindes eingeladen. Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung ist Pflicht. Sie wird von Sprachberaterteams in Ihrem Bezirk durchgeführt.