Regeln des Zusammenlebens

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Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde und sind Träger von Grund- und Menschenrechten – der Staat hat die Pflicht, diese Rechte zu verwirklichen

Jeder Mensch hat Menschenwürde und Rechte. Das gilt für alle Menschen, weil sie Menschen sind – egal, welches Geschlecht, ob jung oder alt, ob gläubig oder nicht gläubig, ob jüdisch, christlich, muslimisch oder von einer anderen Religion oder Weltanschauung, egal, welcher Herkunft und egal, ob arm oder reich. In Deutschland hat der Staat die Pflicht, die Würde und Rechte aller Menschen zu achten und zu schützen.

Alle Menschen sind verschieden, aber als Menschen gleich. Diskriminierung ist verboten

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und Freiheiten. Niemand darf wegen des Geschlechts, der „Hautfarbe“ (dem Aussehen), der Abstammung oder Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Alle Menschen müssen sich gegenseitig gewaltfrei und mit Respekt begegnen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Verfassung können Sie auf der Webseite des Bundestages einsehen.

Kinder haben Rechte

Die Menschenrechte gelten selbstverständlich auch für Kinder. Kinder sind zudem besonders schutzbedürftig. Deshalb gibt es Rechte, die insbesondere für Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten, die Kinderrechte. Diese wurden von den Vereinten Nationen in einer Kinderrechtskonvention im Jahr 1989 verabschiedet. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält 54 Artikeln und basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) fasst die zehn elementaren Rechte der Kinder wie folgt zusammen:

  • das Recht auf Gleichbehandlung
  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf Spiel und Freizeit
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • das Recht auf elterliche Fürsorge
  • das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Die VN-Kinderrechtskonvention können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einsehen.

Dort finden Sie auch die Broschüre “Die Rechte der Kinder. Von logo! Einfach erklärt“.

Sie erklärt in verständlicher Sprache, mit Geschichten und Bildern, was die Kinderrechtskonvention ist und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet.