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Schulpflicht

Was ist die Schulpflicht?
In Deutschland ist jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht besteht für zehn Schulbesuchsjahre oder bis zum 18. Lebensjahr. Eine Befreiung ist grundsätzlich nicht möglich.
Den Film “Die Berliner Schule”, der das Schulsystem in Berlin erklärt, finden Sie auf Deutsch, Rumänisch, Bulgarisch, Türkisch und Arabisch auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Weiterführende Informationen zu Schulen und Bildung finden Sie unter Schule.
Wie finde ich eine Schule?
Kinder, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen, besuchen in der Regel zunächst eine Willkommensklasse, in der sie Deutsch lernen. Neuzugewanderte Familien mit schulpflichtigen Kindern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wenden sich daher an die Koordinierungsstellen für Willkommensklassen des Bezirks, in dem sie wohnen. Dort wird der Sprachstand geprüft und dem Kind ein passender Schulplatz zugewiesen. Ein Infoblatt für Neuberlinerinnen und Neuberliner zur Schulanmeldung und eine Übersicht der Koordinierungsstellen finden Sie auf Deutsch und Englisch hier. Für Flüchtlinge sind spezifische Informationen (auf Deutsch und Englisch) hier zu finden.
Eine Übersicht zum Berliner Schulsystem und den verschiedenen Schularten finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
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