Schutz bei Diskriminierung

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Diskriminierung und rassistische Gewalt nicht hinnehmen – Beratungsangebote nutzen

Berlin ist eine Metropole, die durch die Vielfalt ihrer Einwohnerinnen oder Einwohner geprägt ist. Weltoffenheit, Toleranz und gegenseitiger Respekt sind wichtig, damit das Zusammenleben gut funktioniert. Dennoch kommt es immer wieder auch zu Fällen von Diskriminierung und rassistischer Gewalt. Wenn Sie diese erleben, können Sie Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen.

Was ist eine Diskriminierung?

Diskriminierung bedeutet eine Benachteiligung oder Zurückweisung aufgrund bestimmter Merkmale, zum Beispiel:

  • Religion: Eine junge Muslima bekommt keinen Ausbildungsplatz, weil sie ein Kopftuch trägt.
  • Ethnische Herkunft: Eine Familie, die nach Berlin geflüchtet ist, bekommt keinen Mietvertrag, weil sie nicht gut deutsch spricht.
  • Geschlecht: Eine Frau verdient – im gleichen Beruf – weniger als ihr männlicher Kollege.
  • Aufenthaltsstatus: Eine Person darf kein Konto eröffnen, da sie nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat.
  • Hautfarbe: Ein junger Mann mit dunkler Hautfarbe wird vom Türsteher nicht in die Disko gelassen.
  • Behinderung: Eine Person, die im Rollstuhl sitzt, wird aufgefordert das Restaurant zu verlassen, weil ihr Anblick „die anderen Gäste störe“.
  • Sexuelle Identität: Zwei Männer, die Hand in Hand gehen, werden von Passanten beschimpft und beleidigt.
  • Alter: Älteren Menschen wird unterstellt, dass sie nicht mehr so gut arbeiten können, und sie haben deswegen schlechtere Chancen einen Job zu finden.

Was sagt das Gesetz?

Gegen Diskriminierung gibt es Gesetze. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt in ganz Deutschland.

Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind verboten (oder: sind nicht erlaubt).

Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht.

Wenn Sie aufgrund eines der genannten Merkmale im Arbeitsleben oder beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen – z.B. auch auf der Suche nach einer Wohnung – benachteiligt werden, dann steht Ihnen unter Umständen ein Schadensersatzanspruch nach dem „Allgemeinen Gleichstellunsgesetz“ zu. Hierüber sollten Sie sich bei einer qualifizierten Beratungsstelle oder einer spezialisierten Rechtsanwältin oder einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Seit 2020 gibt es in Berlin auch ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz. Damit kann man gegen Diskriminierungen durch öffentliche Stellen des Landes Berlin vorgehen. Das Gesetz reicht damit weiter als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Außerdem sind darin weitere Merkmale einer Diskriminierung enthalten wie der sozialen Status und chronische Erkrankungen. Wenn Sie wegen einer Diskriminierung vor Gericht ziehen möchten, können Sie sich auch von einem Verband vertreten lassen. Die Ombudsstelle unterstützt und berät Sie kostenfrei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz.

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist das erste dieser Art in Deutschland auf der Ebene der Länder. Das Gesetz stärkt die Prävention von Diskriminierung und zielt ab auf eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity). Damit ist das Gesetz ein in dieser Zeit besonders wichtiges gesellschaftspolitisches Signal gegen Ausgrenzungen und Stigmatisierung und für eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft.

Diskriminierung – wer kann helfen?

In Berlin gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen besprechen mit Ihnen, was Sie im Diskriminierungsfall am besten tun können. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgestimmt und alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Beratungen sind kostenlos.

ADNB des TBB – Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin
Oranienstraße 53
10969 Berlin (U-Bhf. Moritzplatz)
Tel.: (030) 61 30 53 28

BDB – Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit in der BRD
Sprengel Haus
Sprengelstraße15
13353 Berlin
Tel.: (030) 216 88 84

Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der LV Selbsthilfe Berlin Beratungsstelle der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.
Littenstraße 108
10179 Berlin
Tel.: (030) 27 59 25 27
Mobil: (0163) 42 52 441 oder (0176) 47 35 81 82

Berliner Netzwerk Lesben, Schwule, Transgender für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
Tel.: (030) 55 66 94 30

Schriftliche Auskunft zu Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bietet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung an:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(Diskriminierung aufgrund des Geschlechts)
Abt. Frauen- und Gleichstellungspolitik
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028-2102

Hilfe für die Opfer von rassistischer Gewalt

Wer Gewalt erlebt hat, sollte sich erst an die Polizei wenden. Für Gewaltopfer gibt es in Berlin auch nichtstaatliche Beratungsstellen. Auch dort erhalten Sie Hilfe und Unterstützung.
ReachOut ist eine Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin und unterstützt und berät auch Angehörige, Freunde und Freundinnen der Opfer und Zeuginnen und Zeugen eines Angriffs.

ReachOut – Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
Oranienstraße 159
10969 Berlin
Tel.: (030) 695 68 339

Diese Hinweise wurden von der Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zusammengestellt. Im Beratungswegweiser und auf der Webseite der LADS finden Sie weitere Informationen, Adressen und Ansprechpersonen.

Die LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin bietet Unterstützung und kostenfreie Beratung zur Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz:

LADG-Ombudsstelle
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.: (030) 9013 3456