Gesundheit

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Wie funktioniert die Gesundheitsversorgung?

Die Gesundheitsversorgung ist ein Recht für alle. Es gibt Arztpraxen und Krankenhäuser. Einige Praxen behandeln nur Privatpatienten, also Personen mit einer privaten Krankenversicherung. Im Normallfall werden Termine, meist telefonisch, vergeben, im Notfall sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser zuständig. Diese sind zu jeder Zeit, auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen, geöffnet. Wenn Sie auf der Suche nach Anschrift und Kontaktdaten eines bestimmten Berliner Krankenhauses sind, können Sie diese Informationen im Verzeichnis Berliner Krankenhäuser nachschlagen. Eine Auflistung der Ärztinnen und Ärzte in Berlin finden Sie auf berlin.de. Viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten in unterschiedlichen Sprachen, fragen Sie in der Praxis nach.

Medizinische Versorgung für Geflüchtete

Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, werden nach ihrer Ankunft medizinisch untersucht. Diese Untersuchung erfolgt normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft. Sie hat das Ziel Tuberkulose und andere Infektionskrankheiten auszuschließen, Impfungen anzubieten und besondere Schutzbedürfnisse festzustellen (Schwangerschaft, Behinderung). Wenn Berlin für Ihr Asylverfahren zuständig ist, wird für Sie bei der Erstregistrierung eine elektronische Gesundheitskarte beantragt. Bis zur Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (nach ca. 5 Wochen) erhalten Sie einen vorläufigen Behandlungsschein. Mit der Gesundheitskarte oder dem Behandlungsschein können Sie eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Welche medizinischen Leistungen finanziert werden, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz.

Grundsätzlich werden die Kosten der medizinischen Versorgung für Geflüchtete vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten übernommen. Allerdings werden nicht alle Behandlungen automatisch übernommen, manche Behandlungen müssen beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beantragt werden.

In großen Unterkünften ist die medizinische Versorgung von Geflüchteten direkt vor Ort in den „MedPoints“ gewährleistet.

Viele Geflüchtete leiden nach ihren Kriegs- und Fluchterfahrungen unter psychischen Erkrankungen, wie Angstzuständen oder Depressionen. Die folgenden Stellen werden Ihnen helfen und versuchen, Ihnen so schnell wie möglich Zugang zur benötigten Behandlung zu ermöglichen:

Geflüchtete mit Behinderungen können notwenige Hilfsmittel und Therapien beantragen. Die zentrale Anlaufstelle ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V..

Wenn Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher für Ihren Arztbesuch brauchen, können diese Kosten möglicherweise auch übernommen werden. Sie müssen dafür einen Antrag stellen.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter helfen Ihnen, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher oder eine muttersprachliche Ärztin oder einen muttersprachlichen Arzt zu finden.

Wo rufe ich im Falle eines medizinischen Notfalls an?

Wählen Sie 112 für den Rettungsdienst oder die Feuerwehr. Unter 110 erreichen Sie die Polizei.

Die Telefonnummern sind kostenlos und jederzeit erreichbar.

Weitere Telefonnummern für Ansprechpartner in Notfällen finden Sie im Service Portal der Stadt Berlin.

Was mache ich, wenn ich keine Krankenversicherung habe?

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Versicherungspflicht. Leistungsempfänger erhalten einen Versicherungsschutz, der von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Sozialamt bezahlt wird.

Die Malteser Migranten Medizin Berlin bietet kostenlose und anonyme Behandlung für alle an. Auch das medibüro hilft in Krankheitsfällen und vermittelt anonyme und kostenlose Behandlung unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

In dringenden Notfällen sind zudem auch die Krankenhäuser verpflichtet, die notwendige Behandlung zu erbringen. Hier muss allerdings im Nachhinein die Kostenfrage mit dem Sozialamt geklärt werden.

Was tue ich im Todesfall?

Im Todesfall muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod Ihrer Verwandten oder Ihres Verwandten bestätigen. Bestatterinnen und Bestatter versorgen den Leichnam und helfen Ihnen bei der Organisation der Beerdigung und gegebenenfalls bei der Trauerfeier. Eine Liste von Bestatterinnen und Bestattern finden Sie im Berlin Finder. In Deutschland gilt die Friedhofspflicht, auch Urnen müssen auf einem offiziellen Friedhof bestattet werden. Man kann zwischen Verbrennen oder Erdbestattung wählen. Die Wünsche der Verstorbenen oder des Verstorbenen müssen erfüllt werden, wenn dies nicht zu viel Anstrengung für die Angehörigen bedeutet. Die Angehörigen müssen für die Beerdigung aufkommen oder die Beerdigung wird aus dem Erbe bezahlt. Zudem besteht die Möglichkeit der Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.

Trauerfeiern sind sehr individuell und von der jeweiligen Kultur geprägt. In Berlin gibt es viele Glaubensgemeinschaften, die unterschiedliche Rituale vollziehen und zum Teil eigene Friedhöfe haben.

Selbsthilfe-Kontaktstellen

Selbsthilfe-Kontaktstellen gibt es in jedem Bezirk. Sie arbeiten stets mit den Stadtteilzentren des Bezirks zusammen und bieten:

  • Ratsuchenden Zugang zur Selbsthilfe;
  • den Gruppen Raum und Service;
  • den Initiativen Vernetzungsforen;
  • den Fachleuten, z.B. im Gesundheitswesen, Hilfe bei der Vermittlung von Patienten.

In Selbsthilfegruppen finden sich Menschen, die ein gemeinsames Thema verbindet, die z.B. unter der gleichen Krankheit, Behinderung oder seelischen Konfliktsituation leiden. Auch Angehörige von Betroffenen organisieren sich in Selbsthilfegruppen. Selbsthilfegruppen bieten aber auch ein Potential an kreativen und kulturellen Möglichkeiten.

Wo finde ich Informationen zum Coronavirus?

Zentrale Informationen zum Coronavirus finden sie auf der Seite der Senatskanzlei. Gesammelte und nützliche Informationen, teilweise mehrsprachig, finden Sie auf der Seite der Beauftragten des Senats für Integration und Migration.