Menschen mit Behinderung

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Geflüchtete mit Behinderung haben Anspruch auf Hilfsmittel und Therapien (z. B. Krankengymnastik), die sie brauchen. Zentrale Anlaufstelle für die Beratung von Menschen mit Behinderung ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V. (BZSL e.V.).

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Wenn Sie einen Bescheid über eine Schwerbehinderung haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die zuständige Behörde ist das Versorgungsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Mit diesem Ausweis können Sie besondere Rechte und einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Im Schwerbehindertenausweis werden die gesundheitlichen Folgen Ihrer Behinderung durch Merkzeichen festgehalten. Es gibt zwei unterschiedliche Ausweise:

  • Ein einfarbig grüner Ausweis ist für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Ein grün-oranger Ausweis ist für schwerbehinderte Menschen, bei denen auf Grund ihrer Behinderung ein Anspruch auf günstigere oder kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs festgestellt wurde

Für den Ausweis brauchen Sie ein Passfoto. Den Ausweis gibt es auch in mehreren Sprachen für Auslandsreisen. Das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Als Ausländerinnen oder Ausländer müssen Sie eine Kopie Ihres Passes mit Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel beim Antrag mit einreichen. Der Antrag wird anhand der ärztlichen Unterlagen geprüft. Die Bearbeitungszeit liegt bei durchschnittlich 100 Tagen.

Wenn wegen der Behinderung Leistungen zur Teilhabe erforderlich sind...

…beraten die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB). Leistungen zur Teilhabe sind solche Leistungen, die ein Mensch wegen seiner Behinderung benötigt, um z.B. am Arbeitsleben, an Bildung oder am sozialen Leben (Wohnen, Mobilität etc.) teilhaben zu können. Nähere Informationen – auch, wie und wo man diese Beratungsstellen erreicht – gibt es bei der Fachstelle Teilhabeberatung.

Was sind Pflegegrade?

Für pflegebedürftige Menschen gibt es in Deutschland unterschiedliche Pflegegrade (früher „Pflegestufen“). Um zu bestimmen, wie selbstständig ein Mensch noch handeln kann, und welcher Fähigkeiten die Person noch mächtig ist, werden sechs Lebensbereiche betrachtet und erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Diese sechs Lebensbereiche (sogenannte Module: Beweglichkeit, Verstehen und Reden, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung in einem Gutachten ein.

Pflegegrad 1

  • Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten
  • Personen, die gelegentlich auf Hilfe angewiesen sind wegen leichten Einschränkungen im Alltag, z.B. in der körperlichen Beweglichkeit, Schwierigkeit beim Treppensteigen, An- und Ausziehen oder Einkaufen

Pflegegrad 2

  • Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten
  • Personen, die häufiger auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, z.B. wegen Schwierigkeiten mit der Erinnerung oder Orientierung, bei der Einnahme von Medikamenten oder Kommunikation mit anderen

Pflegegrad 3

  • Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten
  • Personen, die regelmäßig mehrmals am Tag auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, z.B. beim Gehen wegen Einschränkungen in der körperlichen Beweglichkeit, bei der Körperpflege, aber auch bei der Einnahme von Medikamenten und der Gestaltung des Alltags und dem Erhalten sozialer Kontakte

Pflegegrad 4

  • Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten
  • Personen, die z.B. durch einen Schlaganfall viel Unterstützung im Alltag benötigen, weil sie etwa nur noch eingeschränkt kommunizieren können, nicht mehr gut gehen können und im Rollstuhl sitzen und Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder mit Medikamenten brauchen

Pflegegrad 5

  • Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Personen, die die ganze Zeit Unterstützung brauchen, etwa weil sie sich nicht mehr bewegen können und daher bei allen Tätigkeiten im Alltag Hilfe brauchen wie der Körperpflege, Toilette, Ernährung, mit Medikamenten und der Kommunikation

Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Außerdem können Sie Unterstützung bei der Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche unter anderem in Form von Pflegegeld erhalten oder von ambulanten Pflegediensten und Pflegesachleistungen. Die Pflegeversicherung ist bei den Krankenkassen angeschlossen. Sie sind für Fragen zum Pflegegrad und zur Pflegeversicherung zuständig.

Was ist „Barrierefreiheit“?

Um Berlin auch als Mensch mit Behinderung erfahren zu können, gibt es viele Angebote barrierefrei. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind häufig barrierefrei zu erreichen, durch Aufzüge und Rampen. Auch gibt es an U-Bahnhöfen sehr oft Blindenleitsysteme. Um Hilfe von den Zugführerinnen oder Zugführern zu bekommen, begeben Sie sich immer zum Anfang des Zuges. Die Busse in Berlin sind alle barrierefrei (Ausnahme ist die Ausflugslinie 218). Bitte steigen Sie in der Mitte ein, denn dort ist ein spezieller Platz für Rollstühle. Die Straßenbahnen sind fast alle barrierefrei, hier steigen Sie immer vorne ein.

Um Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu geben, bietet die BVG kostenlose Mobilitätstrainings an. Die Informationssäulen in U- und S-Bahnhöfen verbinden Sie mit einer zentralen Stelle, die Ihnen Fragen beantworten kann, wenn Sie Hilfe brauchen. Detaillierte Informationen finden Sie bei der BVG.

Mit dem Zeichen „Barrierefrei“ signalisieren Einrichtungen, dass sie für Menschen mit Behinderung ausgestattet sind. Über 700 Einrichtungen in Berlin tragen dieses Zeichen, unter anderem auch U-Bahn-Aufzüge, City-Toiletten, Geschäfte und Behörden. Die meisten Sehenswürdigkeiten sind barrierefrei zugänglich. Es wird aber empfohlen, sich kurzfristig zu informieren, um mögliche Störungen oder Bauarbeiten zu vermeiden. Informationen zu barrierefreien Kulturangeboten finden Sie bei mobidat. Auf dem Internetportal VisitBerlin finden Sie weitere Informationen.

Informationen zu Freizeitangeboten für Menschen mit Behinderung finden Sie im auf den Seiten des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung veröffentlicht regelmäßig Veranstaltungshinweise speziell für Menschen mit Behinderung.

Informationen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung finden Sie im Schritt 2.