Wenn Sie schon längere Zeit in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Mit der Einbürgerung gehen viele Rechte einher, wie zum Beispiel das Wahlrecht und auch der Erwerb der Unionsbürgerschaft. Seit dem 1 Januar 2024 ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin. Informationen des LEA zu den Voraussetzungen, dem Verfahren, erforderlichen Unterlagen u. a. finden Sie hier im Berliner Serviceportal und auf dem Portal Wege zur Einbürgerung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Das Willkommenszentrum berät zu allen Fragen rund um die Einbürgerung.