Schwangerschaft und Geburt

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Wie kann ich mich auf die Geburt meines Kindes vorbereiten?

Um Sie bestmöglich auf die Herausforderungen der Geburt und die danach kommende Zeit vorzubereiten, gibt es in Berlin verschiedene Begegnungs- und Beratungsangebote.

Als Unterstützung während der Schwangerschaft und Geburt steht Ihnen Ihre Hebamme zur Seite. Viele Hebammenpraxen bieten auch Begegnungs- und Beratungsmöglichkeiten. Hier können Sie Hebammen in Berlin finden.

Außerdem bieten Hebammen und andere Einrichtungen Kurse zur Geburtsvorbereitung an, die auf den Tag der Geburt, den Ablauf und die Nachversorgung vorbereiten.

Darüber hinaus können Schwangere oder werdende Eltern (in der Regel bei Geburt des ersten Kindes) in schwierigen Lebenslagen die sog. „Aufsuchende Elternhilfe“ (AEH) in Anspruch genommen werden. Eine schwierige Lebenslage kann bestehen, wenn Eltern unter mangelnder sozialer Integration, fehlender Unterstützung durch soziale Netze, eine schwierige wirtschaftliche Lage, Arbeitslosigkeit, ungünstige Wohnverhältnisse, häusliche Gewalt oder Traumatisierungen leiden. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen Sie dann gemeinsam mit Hebammen bei dem Start in das Familienleben und bieten Ihnen kompetente Hilfe- und Beratungsleistungen.

Nähere Informationen über die Aufsuchende Elternhilfe und Anlaufstellen bzw. Kontaktadressen finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Daneben gibt es für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote über die Frühen Hilfen. Besonders in belasteten Lebenslagen können beispielweise Familienhebammen, ehrenamtliche Patenschaftsprojekte und Kursangebote in den Bezirken helfen, den Alltag zu bewältigen. Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Frühen Hilfen in Berlin.

Wo erhalte ich eine Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde für Ihr neugeborenes Kind erhalten Sie beim zuständigen Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren wurde, leitet das Krankenhaus die Geburtsanzeige direkt an das Standesamt weiter. Sollte Ihr Kind zu Hause geboren worden sein, stellen Hebammen und Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie dann innerhalb einer Woche zum zuständigen Standesamt bringen.

Mit einer Namenserklärung teilen Sie den Behörden mit, welchen Namen Sie Ihrem Kind geben möchten. Einen Vordruck finden Sie im Krankenhaus bzw. im Standesamt. Um die Geburtsurkunde auszustellen benötigt das Standesamt folgende Unterlagen im Original: einen Personalausweis oder Reisepass der Eltern, die Namenserklärung, wenn diese nicht in der Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus enthalten ist, und die Geburtsurkunde der Mutter. Hier können Sie auch nachlesen, welche Unterlagen außerdem erforderlich sein können.

Wann erhalte ich nur eine Abschrift aus dem Geburtenregister?

Wenn die für die Ausstellung einer Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen nicht nachgewiesen werden können, erhalten Sie nur eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Insbesondere, wenn die Identität der Eltern bzw. mindestens eines Elternteils nicht zweifelsfrei feststeht, weil beispielsweise keine Pässe beschafft werden können. Diese Abschrift aus dem Geburtenregister ist ein offizielles Dokument, das Sie auch für Leistungsanträge benutzen können.

Was ist der Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die (werdende) und stillende Mütter und ihre Kinder vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz sowie finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt schützt. Vor dem Verlust des Arbeitsplatzes sind ebenso alle Männer und Frauen geschützt, die Elternzeit nehmen. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen die Mütter bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen.

Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit ist die Zeit, die sich Mütter und Väter nehmen können, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Während dieser Zeit ruht der Arbeitsvertrag, er darf aber nicht von der Arbeitgeberin oder von dem Arbeitgeber gekündigt werden. Beide Elternteile können, zwischen Geburt und dem 8. Lebensjahr des Kindes, jeweils bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen. Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Finanzielle Unterstützung können Eltern durch das Elterngeld erhalten.

Wo finde ich Hilfe bei Problemen in der Schwangerschaft?

Wenn Sie Hilfe bei Problemen in der Schwangerschaft brauchen, steht Ihnen jederzeit die Schwangerschaftsberatung zur Seite. Die allgemeine Schwangerschaftsberatung kann Sie über Ihre Rechte als werdende Eltern aufklären und viele Tipps zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen geben.

Hier können Sie die Beratungsstelle für allgemeine Schwangerschaftsberatung in Ihrer Nähe in Berlin suchen.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist darauf spezialisiert, schwangeren Frauen in Not- und Konfliktsituationen zu helfen. Sie bieten Beratung zu Themen wie Hilfe- und Unterstützungsangeboten und die Freigabe zur Pflege oder Adoption an. Außerdem klären Sie über Risiken und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs auf.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist anonym und kostenlos und wird von zugelassenen Ärzten sowie ärztlichen und nicht-ärztlichen Beratungsstellen durchgeführt. Auf dieser Webseite können Sie ärztliche Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden. Zu den nicht-ärztlichen Beratungsstellen, die auch den Beratungsschein nach § 219 ausstellen, gehören u.a. das Familienplanungszentrum BALANCE als Teil des Beratungsnetzwerks von pro familia e.V. und der Humanistische Verband Deutschlands.