1. Die BVV stimmt dem vom Bezirksamt eingebrachten
Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006 (Vorlage zur Beschlussfassung V-1220)
zu.
2. a. Der Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006
und das "Konzept zum Abbau des Defizits des Bezirks Pankow von Berlin für
den Zeitraum 2006-2009" (Vorlage zur KenntnisnahmeV - 1194) entsprechen bis auf die nachfolgend
beschriebene Ausnahme den Vorgaben des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
b. Diese Ausnahme bezieht sich auf die Einnahmen aus
den Erholungsanlagen im Bezirk. Die aufgrund der Initiative des Bezirks nunmehr
mit Gerichtsbeschlüssen festgeschriebene erforderliche Umwandlung von
Kleingartenanlagen in Erholungsanlagen stellt eine erhebliche personelle und
finanzielle Belastung für den Bezirk dar. Offensichtlich unterschätzt die
Senatsverwaltung die mit der Umwandlung verbundenen Arbeiten. Daher unterstützt
die BVV ausdrücklich die Haltung des Bezirksamtes und fordert den
Hauptausschuss auf, die aus der Bewirtschaftung von Erholungsanlagen erzielten
Einnahmen als Teil des bezirklichen Sanierungsbeitrages für 2006 und 2007
anzuerkennen und damit klare Anreize für den Bezirk zu setzen. Die BVV möchte
darauf hinweisen, dass durch die konsequente Arbeit des Bezirks das Land Berlin
einen erheblichen Einnahmezuwachs zu verzeichnen hat. Eine ausführliche
Begründung dieser Position ist der Anlage 1 zu diesem Beschluss zu entnehmen.
3. Die in der Stellungnahme der Senatsverwaltung für
Finanzen vom 17.03.2006 gegenüber dem Bezirk Pankow dargestellten Forderungen
widersprechen in weiten Teilen der Beschlussfassung des Hauptausschusses des
Berliner Abgeordnetenhauses. Dies betrifft insbesondere die Forderungen:
a)das Konzept
zum "Personal-Optimierungspotential" umzusetzen
b) die freiwilligen sozialen Leistungen abzusenken
c) bei den Hilfen zur Erziehung weitere Absenkungen
vorzunehmen.
Die BVV Pankow von Berlin folgt daher diesen
Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen nicht. Eine Auseinandersetzung
mit den Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen zu a) und c) ist der
Anlage 2 zu diesem Beschluss zu entnehmen.
Die freiwilligen sozialen Leistungen haben
überwiegend präventiven Charakter. Es ist daher anzunehmen, dass Kürzungen zu
erheblichen Mehrausgaben an anderer Stelle führen würden. Der durch Kürzungen
entstehende Schaden würde somit in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Bezirk überfreiwillige soziale Leistungen im
Jugendbereich Budgetgewinne realisiert, d.h. nachweislich sehr effizient
arbeitet. Diese Budgetgewinne würden durch eine Kürzung verloren gehen.
4. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen erstellte
Analyse zur Entstehung des Pankower Defizits ist nachweislich falsch. Die
Senatsverwaltung schreibt, dass "die Fokussierung auf die zu geringe
Transferzuweisung von mir nicht geteilt wird" (Stellungnahme vom 17.03.2006,
Seite 2, 2. Absatz.) Die BVV Pankow von Berlin kann diese Äußerung nicht
nachvollziehen und fragt sich mit welcher Motivation hier klar nachprüfbare
Tatsachen geleugnet werden. Tatsächlich hat der Bezirk in den Jahren 2002 bis
2004 gesetzliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 44,3 €
Millionengeleistet, die ihm nicht von
der Senatsverwaltung für Finanzen erstattet wurden. Weitere Einzelheiten sind
der Anlage 3 zu diesem Beschluss zu entnehmen.
5. Die BVV fordert den Ausgleich der Verlustvorträge,
die aus gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen (Transferleistungen) entstanden
sind.
01.03.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.9 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Siehe Anlage
23.03.2006 - Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
Ö 4.1 - erledigt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
wird nachgereicht
29.03.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.13 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
1. Die BVV stimmt dem vom Bezirksamt eingebrachten
Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006 (Vorlage zur Beschlussfassung V-1220)
zu.
2. a. Der Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006
und das "Konzept zum Abbau des Defizits des Bezirks Pankow von Berlin für
den Zeitraum 2006-2009" (Vorlage zur KenntnisnahmeV - 1194) entsprechen bis auf die nachfolgend
beschriebene Ausnahme den Vorgaben des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
b. Diese Ausnahme bezieht sich auf die Einnahmen aus
den Erholungsanlagen im Bezirk. Die aufgrund der Initiative des Bezirks nunmehr
mit Gerichtsbeschlüssen festgeschriebene erforderliche Umwandlung von
Kleingartenanlagen in Erholungsanlagen stellt eine erhebliche personelle und
finanzielle Belastung für den Bezirk dar. Offensichtlich unterschätzt die
Senatsverwaltung die mit der Umwandlung verbundenen Arbeiten. Daher unterstützt
die BVV ausdrücklich die Haltung des Bezirksamtes und fordert den
Hauptausschuss auf, die aus der Bewirtschaftung von Erholungsanlagen erzielten
Einnahmen als Teil des bezirklichen Sanierungsbeitrages für 2006 und 2007
anzuerkennen und damit klare Anreize für den Bezirk zu setzen. Die BVV möchte
darauf hinweisen, dass durch die konsequente Arbeit des Bezirks das Land Berlin
einen erheblichen Einnahmezuwachs zu verzeichnen hat. Eine ausführliche
Begründung dieser Position ist der Anlage 1 zu diesem Beschluss zu entnehmen.
3. Die in der Stellungnahme der Senatsverwaltung für
Finanzen vom 17.03.2006 gegenüber dem Bezirk Pankow dargestellten Forderungen widersprechen
in weiten Teilen der Beschlussfassung des Hauptausschusses des Berliner
Abgeordnetenhauses. Dies betrifft insbesondere die Forderungen:
a)das Konzept
zum "Personal-Optimierungspotential" umzusetzen
b) die freiwilligen sozialen Leistungen abzusenken
c) bei den Hilfen zur Erziehung weitere Absenkungen
vorzunehmen.
Die BVV Pankow von Berlin folgt daher diesen
Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen nicht. Eine Auseinandersetzung
mit den Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen zu a) und c) ist der
Anlage 2 zu diesem Beschluss zu entnehmen.
Die freiwilligen sozialen Leistungen haben
überwiegend präventiven Charakter. Es ist daher anzunehmen, dass Kürzungen zu
erheblichen Mehrausgaben an anderer Stelle führen würden. Der durch Kürzungen
entstehende Schaden würde somit in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Bezirk überfreiwillige soziale Leistungen im
Jugendbereich Budgetgewinne realisiert, d.h. nachweislich sehr effizient
arbeitet. Diese Budgetgewinne würden durch eine Kürzung verloren gehen.
4. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen erstellte
Analyse zur Entstehung des Pankower Defizits ist nachweislich falsch. Die
Senatsverwaltung schreibt, dass "die Fokussierung auf die zu geringe
Transferzuweisung von mir nicht geteilt wird" (Stellungnahme vom
17.03.2006, Seite 2, 2. Absatz.) Die BVV Pankow von Berlin kann diese Äußerung
nicht nachvollziehen und fragt sich mit welcher Motivation hier klar
nachprüfbare Tatsachen geleugnet werden. Tatsächlich hat der Bezirk in den
Jahren 2002 bis 2004 gesetzliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 44,3 €
Millionengeleistet, die ihm nicht von
der Senatsverwaltung für Finanzen erstattet wurden. Weitere Einzelheiten sind
der Anlage 3 zu diesem Beschluss zu entnehmen.
5. Die BVV fordert den Ausgleich der Verlustvorträge,
die aus gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen (Transferleistungen) entstanden
sind.