Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0928
Siehe AnlageBezirksamt Pankow von Berlin .02.2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: V-0928/05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Kosten für zusätzliche
Transporte von Schülern/Schülerinnen zum Europasportpark Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In
Erledigung des in der 30. Sitzung am 23.02.2005 angenommenen Ersuchens der
Bezirks-verordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0928/05 "Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung eine
Kostenübernahme für die zusätzlichen Transportkosten für den Schwimmunterricht
einzufordern, die durch die Schließzeiten der Schwimmhallen in Buch und in
Prenzlauer Berg entstehen." wird
gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Durch
die Schließung der Schwimmhallen in Buch und in Prenzlauer Berg entstanden
Mehrausgaben für Fahrkosten in Höhe von 3.218,00 EUR für das Haushaltsjahr
2005. Ein
Antrag auf Kostenübernahme an die Senatsverwaltung für Finanzen für zusätzliche
Transportkosten würde zu keinem Erfolg führen, da die Höhe der Mehrkosten verhältnis-mäßig gering ist und
sie somit aus dem Globalhaushalt zu
finanzieren sind. Dies liegt begründet im Berliner Haushaltsrecht. Globalzuweisungen
an die Bezirke
8 Änderung der
Globalsummen, Behandlung der Abschlussergebnisse
8.1 Grundsätze Die Zuweisungen an die
Bezirke werden im Laufe des Haushaltsjahres oder zum Jahresab-schluss korrigiert,
wenn sich die bei der Berechnung der Zuweisungen unterstellten Grundannahmen
wesentlich verändert haben und bei rechtzeitiger Kenntnis dieser Umstände die
Zuweisungen an die Bezirke anders berechnet worden wären. 8.2
Korrekturmöglichkeiten Für die Korrektur kommen
Basiskorrekturen und die Abdeckung von Fehlbeträgen (Abfederung) in Betracht. 8.3 Basiskorrekturen Basiskorrekturen gegenüber
den veranschlagten Zuweisungen an die Bezirke werden im Laufe des
Haushaltsjahres bis unmittelbar vor dem endgültigen Jahresabschluss durch
Korrektur der Teilsummen vorgenommen. Sie kommen in Betracht, wenn sich die
Grundannahmen für die Veranschlagung der Finanzzuweisungen wesentlich verändert
haben. Dazu gehören insbesondere - höher oder
niedriger ausgefallene Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben, - Erhöhung
der Regelsätze bei der Sozial- und Jugendhilfe, wobei korrespondierende Mehreinnahmen gegen zu rechnen sind, - Rechtsänderungen
sowie Senats- und Abgeordnetenhausbeschlüsse, die in ihren finanziellen Auswirkungen für die Bezirke
ins Gewicht fallen, - Nichteintritt
von unterstellten Rechtsänderungen, - abweichende
Entwicklung bei Ausgaben, denen Veränderungen bei den Einnahmen in der Hauptverwaltung gegenüberstehen, - Inbetriebnahme
oder Schließung von Einrichtungen mit gewichtigen finanziellen Auswirkungen, soweit nicht durch bezirkliche
Initiativen veranlasst, - Fallzahlen-
und vergleichbare Entwicklungen, sofern betraglich von Gewicht, - Aufgabenverlagerungen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Der
Ausgleich erfolgt über das Ausgabenfeld A09. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Burkhard
Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend,
Schule und Sport |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |