Drucksache - V-0928  

 
 
Betreff: Kosten für zusätzliche Transporte von Schülern/Schülerinnen zum Europasportpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.02.2005 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
VzK 13, SB, 39.Tagung, 01.03.2006

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

Siehe Anlage

 

 

In der Vorlage zur Kenntnisnahme der Drucksache V-842/04 wird in der Antwort aufgezeigt, dass dem Bezirk zusätzliche Transport

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          .02.2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: V-0928/05

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Kosten für zusätzliche Transporte von Schülern/Schülerinnen zum Europasportpark

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 23.02.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirks-verordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0928/05

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

bei der zuständigen Senatsverwaltung eine Kostenübernahme für die zusätzlichen Transportkosten für den Schwimmunterricht einzufordern, die durch die Schließzeiten der Schwimmhallen in Buch und in Prenzlauer Berg entstehen."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Durch die Schließung der Schwimmhallen in Buch und in Prenzlauer Berg entstanden Mehrausgaben für Fahrkosten in Höhe von 3.218,00 EUR für das Haushaltsjahr 2005.

 

Ein Antrag auf Kostenübernahme an die Senatsverwaltung für Finanzen für zusätzliche Transportkosten würde zu keinem Erfolg führen, da die Höhe der  Mehrkosten verhältnis-mäßig gering ist und sie somit  aus dem Globalhaushalt zu finanzieren sind. Dies liegt begründet im Berliner Haushaltsrecht.

 

Globalzuweisungen an die Bezirke

 

8 Änderung der Globalsummen, Behandlung der Abschlussergebnisse

 

8.1 Grundsätze

 

Die Zuweisungen an die Bezirke werden im Laufe des Haushaltsjahres oder zum Jahresab-schluss korrigiert, wenn sich die bei der Berechnung der Zuweisungen unterstellten Grundannahmen wesentlich verändert haben und bei rechtzeitiger Kenntnis dieser Umstände die Zuweisungen an die Bezirke anders berechnet worden wären.

 

8.2 Korrekturmöglichkeiten

 

Für die Korrektur kommen Basiskorrekturen und die Abdeckung von Fehlbeträgen (Abfederung) in Betracht.

 

8.3 Basiskorrekturen

 

Basiskorrekturen gegenüber den veranschlagten Zuweisungen an die Bezirke werden im Laufe des Haushaltsjahres bis unmittelbar vor dem endgültigen Jahresabschluss durch Korrektur der Teilsummen vorgenommen. Sie kommen in Betracht, wenn sich die Grundannahmen für die Veranschlagung der Finanzzuweisungen wesentlich verändert haben. Dazu gehören insbesondere

 

- höher oder niedriger ausgefallene Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben,

- Erhöhung der Regelsätze bei der Sozial- und Jugendhilfe, wobei korrespondierende     

   Mehreinnahmen gegen zu rechnen sind,

- Rechtsänderungen sowie Senats- und Abgeordnetenhausbeschlüsse, die in ihren     

   finanziellen Auswirkungen für die Bezirke ins Gewicht fallen,

- Nichteintritt von unterstellten Rechtsänderungen,

- abweichende Entwicklung bei Ausgaben, denen Veränderungen bei den Einnahmen in der

   Hauptverwaltung gegenüberstehen,

- Inbetriebnahme oder Schließung von Einrichtungen mit gewichtigen finanziellen   

   Auswirkungen, soweit nicht durch bezirkliche Initiativen veranlasst,

- Fallzahlen- und vergleichbare Entwicklungen, sofern betraglich von Gewicht,

- Aufgabenverlagerungen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Ausgleich erfolgt über das Ausgabenfeld A09.

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend, Schule und Sport

 

 
 

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